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Kontrolle durch den Personalleiter um Pausenbuchung der MA zu überwachen - Hat der BR die Möglichkeit dies zu verhindern?

A
AS
Nov 2016 bearbeitet

Unser Personalleiter will sich an einem x-beliebigen Tag in der Nähe des Casino "verstecken" um dort die Pausenbuchung der MA zu überwachen. Den Tag will er dem BR natürlich nicht mitteilen. Frage: Hat der BR die Möglichkeit dies zu verhindern und wie wenn ja, wie ist zu verfahren wenn diese Massnahme bereits ohne unser Wissen durchgeführt wurde? Gruss und Danke AS

6.10407

Community-Antworten (7)

B
Bergmann

06.07.2007 um 10:46 Uhr

@ AS,

der BR hat keine rechtliche Möglichkeit den Personaler dran zu hindern zu spionieren !!!Wollt iht ihn etwa im Büro einschliessen ???An den Stuhl ketten ????

Ihr habt aber volles MBR über die Verwendung der von ihn erfassten Daten !!!(Der gute alte 87 er!!)

Stellt seine Zeiterfassung in Frage-- geeichte Uhr?? Abgenommener REFA`er ??Und kriegt ihn wegen Störung des Betriebsfriedens dran !!!!

S
SSGG

06.07.2007 um 11:01 Uhr

Moin AS, gibt es bei Euch eine BV zur Zeiterfasssung? Was ist dem Personalleiter wichtig: die minutengenaue Abwesenheit der AN oder deren Arbeitsergebnisse? Was hält die GL denn von einer Verrtauensarbeitszeit?

P
paula

06.07.2007 um 11:12 Uhr

@Bergmann

"Ihr habt aber volles MBR über die Verwendung der von ihn erfassten Daten !!!(Der gute alte 87 er!!)

Stellt seine Zeiterfassung in Frage-- geeichte Uhr?? Abgenommener REFA`er ??Und kriegt ihn wegen Störung des Betriebsfriedens dran !!!!"

verstehe ich nun nicht so ganz:

der Personalchef versteckt sich und kontrolliert OB die MA überhaupt stempeln. Da braucht er doch keine Uhr, da fallen keine elektronischen Daten an. Wie willst Du denn da mit § 87 BetrVG überhaupt ins Geschäft kommen.

Störung des Betriebsfriedens? wie kommst Du denn auf das schmale Brett. Auch Kontrolle gehört zu den AG-Aufgaben. Und wenn man sich dafür ins BGebüsch schlagen muss, gibt man sich als AG ggf. der Lächerlichkeit preis aber der Betriebsfrieden wird so ja wohl nicht bedroht

B
Bergmann

06.07.2007 um 11:19 Uhr

@ Paula,

mit dem "Pausenbuchung" versteh ich es halt wie bei uns--es wird nicht abgestempelt und/aber es wird kontrolliert ,ob es wirklich nur 30 min sind !!! Da brauch er halt ein "Zeiterfassungsinstrument "!!

Ich fühle mich als MA schwer in meiner Erholungspause gestört, wenn da so ein Personaler rumstreicht !!!!

P
pirat

06.07.2007 um 11:20 Uhr

@ all,

.....um dort die Pausenbuchung der MA zu überwachen. ...

wie wäre es denn den Kollegen/innen zu sagen das sowas passieren könnte und sie sich an das ordnungsgemäße An/Abstechen auch in den Pausen halten müssen? Konziquenzen aufzeigen/ fristlose Kündigung.

M
Modo

06.07.2007 um 11:41 Uhr

Lasst Euch doch mal selbst was einfallen, geht offensiv vor und bringt wie vor jeder festinstallierten Radarfalle ein Schild beim Zeiterfassungsgerät an : Vorsicht - es besteht jederzeit die Möglichkeit einer geheimen Kontrolle!!....oder so.

Wenn in einer Firma aus irgendwelchen Gründen eine Videoüberwachung stattfindet, muss auch ein Hinweisschild angebracht werden.

P
packer

06.07.2007 um 12:47 Uhr

natürlich darf der AG seine mitarbeiter kontrollieren... nur nicht mit technischen einrichtungen... die unterliegen dem MBR des BR...

ich halte es da ganz und gar mit modo!

seid einfallsreich und macht dem personaler seinen kontrollgang zu einer rosigen hölle :)

wir haben auch schon mal unseren patologisch mißtrauischen betriebleiter mit stiften und blöcken "unauffällig" bei kontrollgängen verfolgt... seit dem hat er zwar nichts an seiner einstellung des generalverdachtes über die KollegenInnen geändert, er traut sich nur nicht mehr so oft in die hallen... unsere kollegen spielen da übrigends immer mit und machen stille post :)

mit aktionen wider dem tierischen ernst kann man manchmal mehr erreichen als mit dem gesetz oder amt...

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