Der AG sät das Gerücht unter den AN, daß betriebliche Belange vor BR- Tätigkeit gehen. Dies ist uns soweit klar, daß dies lt. BetrVG nicht zutreffend ist. Wie schauts hier aber bei absoluten Notfällen aus, bei denen es um Sach- oder Personenschäden z.B Aufzugsbefreiung geht? Lt. Kommentar von Fitting sind für den AG anscheinend keine Ausnahmen zu machen.
Gruss und schon mal Danke