Erstellt am 05.07.2007 um 14:23 Uhr von Petrus
1. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb während der BR-Tätigkeiten weiterläuft. Ihr könnt ihn dabei unterstützen, indem eure Sitzungen zu festen Terminen stattfinden, die entsprechend vorab bekannt gegeben werden. Dann kann er Dienstpläne entspechend schreiben.
2. Hält sich hartnäckig das Gerücht, dass es BR geben soll, die mit gesundem Menschenvertand und Augenmaß in der Lage sind, eine Güterabwägung zu betreiben. Und wenn dann tatsächlich Notfälle in nicht planbarem Ausmaß eintreten, lassen sich auch BR-Sitzungen unterbrechen.
Erstellt am 05.07.2007 um 14:26 Uhr von paula
Ich finde ein Blick in Fitting § 37 Rn 51 gibt hier erschöpfende Auskunft. Aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann es ja doch mal seien, dass das BR die BR-Tätigkeit hinten anstellen sollte. Die Prüfung obliegt aber erst einmal dem BRM
Erstellt am 05.07.2007 um 21:55 Uhr von Deliah
Fakt ist und da beißt dieMaus keinen Faden ab, dass der Betriebsrat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen hat. siehe §30 BetrVg Basta!
Erstellt am 06.07.2007 um 06:19 Uhr von Bergmann
@ Deliah,
das war nicht die Frage !!! Hier dreht es sich nicht um das Ansetzen der BR-Sitzungen, sondern um den Vorrang BR-Arbeit !!
Außer in dringenden Notfällen wie Feuer etc. geht BR-Arbeit vor-- denkt immer dran--der MA/BR hätte auch Krank sein können und der Betrieb läuft trotzdem weiter !!!!
Wenn der BR es einmal einreißen lässt, kommt der AG immer wieder mit "Könntest du mal erst das machen bevor du deine BR-Arbeit erledigst !!!! (:-((
Erstellt am 06.07.2007 um 18:31 Uhr von Deliah
@Bergmann ein "Feuer" wird nicht nur die Betriebsratsarbeit verhindren, aber sicher kannst mir erklären was du mit etc. meinst. Bei uns im Betrieb konnte bis dato nicht nur ich wegen betrieblicher Notwendigkeit nicht an einer BR- Sitzung teilnehmen, die Sitzung wurde dann verschoben... fairplay auf beiden seiten ist meiner meinung immer angesagt ....
Erstellt am 06.07.2007 um 18:37 Uhr von Kölner
@Deliah
Dann vernachlässigst Du - genau genommen - Deine betriebsrätlichen/gesetzlichen Aufgaben sträflich.
Und "fairplay" sieht garantiert anders aus.
Erstellt am 06.07.2007 um 18:48 Uhr von pirat
Deliah ,
Fairplay und AG ist schon ein Widerspruch in sich.
Da kann nichts zusammen gehen.
Bergmann hat recht ....wieder mit "Könntest du mal erst das machen bevor du deine BR-Arbeit erledigst....... und muß das jetzt sein.Das haben sie bei uns auch versucht.
Fall darauf nicht herein.
Das ist ihre Masche.
Wenn du dann aber, ein braver BR bist, wirst du von den AG´s bestimmt gelobt.
Die mögen brave und folgsame BR´s.
Erstellt am 06.07.2007 um 19:38 Uhr von sphinx
@ Pirat,
Deliah ist sehr eigen und lt. eigener Aussage, jemand mit "Weisungsbefugnis" und dies ist eines ihrer Lieblingsthemen aus ihrer Position heraus.
...leider..