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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Belange vor BR- Tätigkeit?

A
AS
Jan 2018 bearbeitet

Der AG sät das Gerücht unter den AN, daß betriebliche Belange vor BR- Tätigkeit gehen. Dies ist uns soweit klar, daß dies lt. BetrVG nicht zutreffend ist. Wie schauts hier aber bei absoluten Notfällen aus, bei denen es um Sach- oder Personenschäden z.B Aufzugsbefreiung geht? Lt. Kommentar von Fitting sind für den AG anscheinend keine Ausnahmen zu machen. Gruss und schon mal Danke

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Community-Antworten (8)

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Petrus

05.07.2007 um 16:23 Uhr

  1. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb während der BR-Tätigkeiten weiterläuft. Ihr könnt ihn dabei unterstützen, indem eure Sitzungen zu festen Terminen stattfinden, die entsprechend vorab bekannt gegeben werden. Dann kann er Dienstpläne entspechend schreiben.
  2. Hält sich hartnäckig das Gerücht, dass es BR geben soll, die mit gesundem Menschenvertand und Augenmaß in der Lage sind, eine Güterabwägung zu betreiben. Und wenn dann tatsächlich Notfälle in nicht planbarem Ausmaß eintreten, lassen sich auch BR-Sitzungen unterbrechen.
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paula

05.07.2007 um 16:26 Uhr

Ich finde ein Blick in Fitting § 37 Rn 51 gibt hier erschöpfende Auskunft. Aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann es ja doch mal seien, dass das BR die BR-Tätigkeit hinten anstellen sollte. Die Prüfung obliegt aber erst einmal dem BRM

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Deliah

05.07.2007 um 23:55 Uhr

Fakt ist und da beißt dieMaus keinen Faden ab, dass der Betriebsrat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen hat. siehe §30 BetrVg Basta!

B
Bergmann

06.07.2007 um 08:19 Uhr

@ Deliah,

das war nicht die Frage !!! Hier dreht es sich nicht um das Ansetzen der BR-Sitzungen, sondern um den Vorrang BR-Arbeit !!

Außer in dringenden Notfällen wie Feuer etc. geht BR-Arbeit vor-- denkt immer dran--der MA/BR hätte auch Krank sein können und der Betrieb läuft trotzdem weiter !!!!

Wenn der BR es einmal einreißen lässt, kommt der AG immer wieder mit "Könntest du mal erst das machen bevor du deine BR-Arbeit erledigst !!!! (:-((

D
Deliah

06.07.2007 um 20:31 Uhr

@Bergmann ein "Feuer" wird nicht nur die Betriebsratsarbeit verhindren, aber sicher kannst mir erklären was du mit etc. meinst. Bei uns im Betrieb konnte bis dato nicht nur ich wegen betrieblicher Notwendigkeit nicht an einer BR- Sitzung teilnehmen, die Sitzung wurde dann verschoben... fairplay auf beiden seiten ist meiner meinung immer angesagt ....

K
Kölner

06.07.2007 um 20:37 Uhr

@Deliah Dann vernachlässigst Du - genau genommen - Deine betriebsrätlichen/gesetzlichen Aufgaben sträflich. Und "fairplay" sieht garantiert anders aus.

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pirat

06.07.2007 um 20:48 Uhr

Deliah ,

Fairplay und AG ist schon ein Widerspruch in sich. Da kann nichts zusammen gehen.

Bergmann hat recht ....wieder mit "Könntest du mal erst das machen bevor du deine BR-Arbeit erledigst....... und muß das jetzt sein.Das haben sie bei uns auch versucht. Fall darauf nicht herein. Das ist ihre Masche. Wenn du dann aber, ein braver BR bist, wirst du von den AG´s bestimmt gelobt. Die mögen brave und folgsame BR´s.

S
sphinx

06.07.2007 um 21:38 Uhr

@ Pirat,

Deliah ist sehr eigen und lt. eigener Aussage, jemand mit "Weisungsbefugnis" und dies ist eines ihrer Lieblingsthemen aus ihrer Position heraus.

...leider..

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