Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Unternehmen befindet sich in Auflösung und ich habe, da ich mich beruflich verändern will, einem langfristigen Aufhebungsvertrag zugestimmt. Ab sofort gilt nun der Sozialplan für mich. D.h. u.a. auch dessen Passus: "Dem Mitarbeiter stehen X Euro für Schulungsmaßnahmen zu, er bestimmt den Inhalt und den Zeitpunkt der Maßnahme und wird von seiner Arbeit für die Dauer der Schulung freigestellt. Ich möchte nun eine Ausbildung beginnen die 2 Jahre dauert und ca. die vom AG zur Verfügung gestellte Summe kostet. Kann der Arbeitgeber sich nun querstellen und behaupten, so könne man den Sozialplan nicht auslegen und das wäre nicht angemessen - nach dem Motto: "Man hätte nur an kurzfristige Schulungen gedacht wie PC-oder Sprachkurse oder kann ich sagen: "Pech, wenn man so'n Mist unterschreibt?"
Zusammenfassend gesagt. im Sozialplan ist zur Dauer der Maßnahme keine Aussage getroffen worden. Ich würde dem AG 2 Jahre unter voller Lohnfortzahlung nicht mehr zur Verfügung stehen und das wäre für ihn bitter.
Euer Betriebsrat