Sozialplanauslegung - Dauer der Maßnahme?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Unternehmen befindet sich in Auflösung und ich habe, da ich mich beruflich verändern will, einem langfristigen Aufhebungsvertrag zugestimmt. Ab sofort gilt nun der Sozialplan für mich. D.h. u.a. auch dessen Passus: "Dem Mitarbeiter stehen X Euro für Schulungsmaßnahmen zu, er bestimmt den Inhalt und den Zeitpunkt der Maßnahme und wird von seiner Arbeit für die Dauer der Schulung freigestellt. Ich möchte nun eine Ausbildung beginnen die 2 Jahre dauert und ca. die vom AG zur Verfügung gestellte Summe kostet. Kann der Arbeitgeber sich nun querstellen und behaupten, so könne man den Sozialplan nicht auslegen und das wäre nicht angemessen - nach dem Motto: "Man hätte nur an kurzfristige Schulungen gedacht wie PC-oder Sprachkurse oder kann ich sagen: "Pech, wenn man so'n Mist unterschreibt?" Zusammenfassend gesagt. im Sozialplan ist zur Dauer der Maßnahme keine Aussage getroffen worden. Ich würde dem AG 2 Jahre unter voller Lohnfortzahlung nicht mehr zur Verfügung stehen und das wäre für ihn bitter. Euer Betriebsrat
Community-Antworten (2)
19.10.2006 um 14:34 Uhr
Hallo Betriebsrat,
ich kenne diese "Schulungsmaßnahmen" aus unserem Sozialplan als Fördermöglichkeit zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Da du aber mit einer Ausbildung auch einen neuen Arbeitsvertrag eingehst, kannst Du ja nicht weiter bei deinem "alten" AG beschäftigt sein.
Oder verstehe ich etwas falsch?
MfG Angi1.
19.10.2006 um 15:07 Uhr
Hallo Angi1.,
ich würde von 9:00 bis 13:00 Uhr täglich die Schulung machen und danach bis zum Büroschluss dem AG zur Verfügung stehen. Ich hoffe nach der erfolgreichen Schulungsmaßnahme bei einem neuen AG unter Vertrag zu kommen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es lediglich eine Fortbildungsmaßnahme und kein Arbeitsvertrag, da man eine Schulung nicht als Abeitsvertrag bezeichnen kann, die endet ja zeitnah. Außerdem bin ich ja noch beim alten AG beschäftigt und das ganze soll parallel laufen. MfG. Betriebsrat
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