Mitbestimmungsrechte des BR bei Installierung eines Onlinebewerbersystems?
Wir möchten ein System für Onlinebewerbungen installieren. Mich würde interessieren, wleche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat in dieser Hinsicht außer des Mitbestimmungsrechts, die den Personalfragebogen betreffen?
Community-Antworten (1)
05.07.2007 um 10:42 Uhr
Für alle Dinge, die den Betrieb betreffen, gilt der sogenannte "Einmischungsparagrph" §87Betr.VG , der über eure Rechte als BR die Mitbestimmung regelt. In der Regel ist gegen solcher Art von Bewerbungen nichts einzuwenden, aber wenn ihr Bedenken habt, regelt doch so etwas in einer Betriebsvereinbarung EDV
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