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Mitbestimmungsrechte - Arbeitssicherheit - Ergonomie

J
Jockie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, inwiefern und in welchem Umfang hat der BR Mitbestimmungsrechte in Sachen Arbeitssicherheit sowie Ergonomie in Bezug auf den Arbeitsplatz bzw. Arbeitsablauf?

Danke für jede Antwort

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Community-Antworten (3)

A
Angie

14.09.2010 um 10:43 Uhr

Hallo Jockie, schau Dir mal den § 89 BetrVG an.

LG Angie

L
Laffo

14.09.2010 um 10:55 Uhr

@Jockie

bei der MB benötigst du für diesen Fall den § 87 Abs.1.7 BetrVG.

Desweiteren ist zu empfehlen sich die Meinungen der internen Arbeitssicherheitsfachkraft, der BG, des Betriebsarztes & eines externen Sachverständigen,vielleicht einer Rückenschule, einzuholen. Sollte dies nicht ausreichen -> LaGetSi

P
Petrus

14.09.2010 um 11:13 Uhr

@laffo: Nicht nur. §§90+91 BetrVG helfen hier auch.

@jock: Neben diesen und den schon von Angie und Laffo genannten §§ ist vielleicht auch noch §11 ASiG interessant. Da sind zwar erstmal "nur" Beratungsrechte - aber für beratungsresistente ArbGeb gibt es ja eben §91 BetrVG. Übrigens: Die "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" gibt es bei eurer BG (meist auch zum Download) als BGR, BGI, BGV u.ä.

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