Einstellung über Headhunter - deswegen keine Bewerbungsunterlagen aller Stellenbewerber an den BR/SBV?
Bezüglich meinem Hinweis an den AG die Bewerbungsunterlagen aller Stellenbewerber vorzulegen, auch bei extern beauftragter Firma, stieß bei ihm auf völliges Unverständnis. Aussage des AG: Die externe Firma sei ein sogenannter Headhunter der im Auftrag und mit einem von der Firma vorgegebenen Profil Bewerber sucht. Diese Firma (Headhunter) treffe bereits eine Vorauswahl welche Person letztendlich in Frage komme und deshalb könne immer nur von einer Person ein Kurzlebenslauf vorgelegt werden.
Meine Frage hierzu: Gilt Ihre nachstehende Aussage auch bei diesem Sachverhalt und wenn ja was kann man als SchwbV hier unternehmen.
“Das Gesetz, hier SGB IX vorgeht und der AG seine Prozesse auch Einstellungsprozesse so gestalten muss, dass er dem Gesetz entsprechen kann.“
Community-Antworten (3)
04.07.2007 um 13:02 Uhr
bei einem Berater der eingeschaltet wird ist es natürlich schwieriger. Siehe auch Fitting § 99 Rn. 147
04.07.2007 um 15:34 Uhr
@lyle Eine Nachfrage beim AG, ob es sich um ein Assessment Center oder um den Einsatz eines "Head-Hunters", könnte schon einmal Licht ins Dunkel bringen. Dann müsste man noch den Status des potentiell neuen AN im Sinne des § 5 BetrVG klären und dann...ja dann...kannst Du Deine MBR's anfangen einzufordern.
04.07.2007 um 15:42 Uhr
Es wurde mir vom AG gesagt dass es sich um einen Headhunter handelt. Bei einer aktuellen Einstellung handelt es sich um ein Sekretärin für das Sekretariat der Geschäftsleitung, die als außertarifliche Mitarbeiterin eingestellt werden soll.
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