Betriebsversammlung - Geschäftsführer rastet aus !
Liebe Kolleginnen und Kollegen. In der letzten Woche hielten wir unsere quartalsmäßige Betriebsversammlung ab. Unser Vorsitzender bemerkte, als er von den Tarifverhandlungen berichtete, daß sich die Forderungen ohne Streik wohl nicht durchsetzen ließen. Der Gewerkschaftssekretär kündigte im weiteren Verlauf der Versammlung die Urabstimmung an. Unsere Geschäftführer beschuldigte daraufhin unseren Vorsitzenden, zum Streik aufgerufen zu haben. Zunächst haben wir das für einen schlechten Witz gehalten, aber heute haben wir erfahren, daß der Geschäftsführer juristische Schritte eingeleitet hat. Angeblich hätte der BR Vorsitzende gegen § 45 BetrVG verstoßen, da er das Thema Streik in keiner Weise hätte erörtern dürfen. Gibt es da irgendwelche Urteile ?
Gruß, Gevatter
Community-Antworten (22)
03.07.2007 um 17:46 Uhr
Urteil kenne ich keines, aber der Gewerkschaftssekretär oder die Rechtsabteilung der Gewerkschaft können bestiimmt etwas dazu sagen.
03.07.2007 um 18:36 Uhr
@Gevatter:
Dazu kenn ich keine Urteile, die gibt es nicht, es ist das übliche Geplänkel der GF, nur sollte der GF selber aufpassen, dass ihm nicht Behinderung des BR vorgeworfen wird.
Natürlich darf ein BR auch in seiner demokraischen Redefreiheit über tarifliche Dinge berichten, auch seine Meinung dazu kund tun.
Wenn der Gew. Sekretär zur Urabstimmung ankündigt oder aufruft und nicht der BRV ist das völlig in Ordnnung.
03.07.2007 um 19:01 Uhr
Scheint mir aber doch ein wenig ein Tanz auf der Rasierklinge zu sein, wenn ich mir § 45 RN 23 Fitting zur Friedenspflicht durchlese. Ob man da dem Geschäftsführer Behinderung des BR vorwerfen kann, wage ich zu bezweifeln. Offensichtlich sind hier der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG gewisse Grenzen gesetzt.
03.07.2007 um 20:14 Uhr
Gevatter, ich finde ja, dass der Däubler unter § 45, BetrVG RN 12 recht eindeutig schreibt: "...Im Rahmen der zulässigen Erörterung der Tarifpolitik (vgl. Rn. 4) kann allerdings auch der aktuelle Stand der Tarifauseinandersetzung einschließlich der von den Tarifvertragsparteien geplanten bzw. durchgeführten Arbeitskampfmaßnahmen Thema der Betriebsversammlung sein und aus der betrieblichen Sicht bewertet werden.." Er erwähnt weiter unten auch ein BAG Urteil vom 5.5.87, leider ohne Aktz.
03.07.2007 um 20:14 Uhr
@Gevatter,
Konrad hat absolut Recht .....Geplänkel der GF.....
und wenn es um die Anzahl der Zeugen geht seit ihr doch klar im Vorteil, oder?
03.07.2007 um 20:37 Uhr
@Gevatter Art 5 GG i.V. mit Art 9 GG dürfte keinerlei Anlass geben einer "ungewissen Zukunft" als BRV entgegen zu sehen. Voraussetzung: Der Satz ist (annähernd) so gesagt worden.
Ich würde Dir gerne ein "Ruhe bewahren" zurufen und vielleicht sollte man in diesem Fall nicht mehr so tief recherchieren. Dann passiert nämlich - wie gerade in diesem Fall - sehr häufig das Gleiche, wie anderen bei der Lektüre von psychischen Krankheiten!
03.07.2007 um 20:44 Uhr
@ alle, Danke für euere Antworten. @ Kölner, habe verstanden. Schön ausgedrückt.
06.07.2007 um 19:46 Uhr
@lotte
Hast Du einen Link zu dem Urteil?
06.07.2007 um 23:30 Uhr
betriebsratten, leider nicht
06.07.2007 um 23:50 Uhr
Er erwähnt weiter unten auch ein BAG Urteil vom 5.5.87, leider ohne Aktz.
Aber in ganz anderem Zusammenhang!
06.07.2007 um 23:58 Uhr
peanuts, Quatsch!! Ich zitiere: "Betriebsversammlungen können auch während eines Arbeitskampfes durchgeführt werden. In den als Gegenstand der Erörterung zulässigen Angelegenheiten gehören auch die Folgen des Arbeitskampfes (BAG 5. 5. 87..." Ich finde nicht, dass das ein gänzlich anderer Zusammenhang ist. Aber man muss schon ein bißchen abstrahieren können.
07.07.2007 um 00:07 Uhr
Aber man muss schon ein bißchen abstrahieren können.
Richtig!
Nix Quatsch!
Die obige Betriebsversammlung ist aber nicht WÄHREND eines Arbeitskampfes erfolgt!
07.07.2007 um 00:13 Uhr
@ peanuts, geht es hier vielleicht auch ein bisschen mit mehr Stil? Dieses Agro verhalten schadet nur dir selbst,. Dein Temperament entzünde beim AG. Versuche hier doch sachlich und höflich zu bleiben. Wir sind alle auf der selben Seite oder etwa nicht?
07.07.2007 um 01:53 Uhr
Steck Deine Zeit doch lieber in die Beantwortung von Fragen, ja? Das Urteil ( Betriebsversammlungen können auch während eines Streiks oder einer Aussperrung durchgeführt werden und sind wie Arbeitszeit zu vergüten) zieht nämlich noch immer nicht.
07.07.2007 um 09:21 Uhr
Das genannte BAG Urteil paßt zwar in der Tat nicht so ganz auf die erörterte Problemstellung, aber Lottes Beitrag hat den entscheidenden Durchbruch erzielt, wofür ich ihr sehr dankbar bin. Mit der von Lotte genannten Passage im Däubler konfrontiert, zog der "wildgewordene" GF wortkarg alle "Maßnahmen" wieder zurück. Irgendwie sollte das Ziel einer Diskussion doch eher der Gewinn und nicht die Rechthaberei sein, oder ? Wie auch immer, gestern ging die Urabstimmung über die Bühne und mit der ausfallenden Einlage des GF's fiel das Ergebis entsprechend aus, da muß man dem Mann ja noch dankbar sein. 90% für den Streik - also dann !
07.07.2007 um 12:05 Uhr
Gevatter, Danke.
Peanuts, wenn Du gleich geschrieben hättest, worauf sich das Urteil bezog, hätte ich Dir vielleicht eher folgen können. Ich kenne das Urteil nämlich nicht. Aber den Zusammenhang sah ich erstmal, da es sich anscheinend auch auf das Thema Streik zu beziehen schien "In den als Gegenstand der Erörterung zulässigen Angelegenheiten gehören auch die Folgen des Arbeitskampfes (BAG 5. 5. 87..."
Aber ich bin es leid, mich mit Dir auf diesen Ebenen auseinanderzusetzen... Finde Dich einfach zu trollig.
07.07.2007 um 13:09 Uhr
Worauf sich das Urteil bezog ging für mich aus Deinem Däubler Zitat hervor! Und mein Hinweis darauf wurde von Dir direkt mit "Quatsch" usw. beantwortet. Ich habe daraufhin aufgeklärt. Also mach mal halblang, was die Ebenen angeht!
07.07.2007 um 13:13 Uhr
@ Lotte und Pirat,
wäre es denkbar, das peanuts schon ein fundiertes Wissen hat, aber kommunikationstechnisch gehandicapt ist?
Evt. hatte sie mal eine verunglückte Beziehung oder so und braucht jetzt unsere Hilfe, z.B. beim Ideentransfer?
LG
07.07.2007 um 14:12 Uhr
Peanuts, Du schriebst: "Er erwähnt weiter unten auch ein BAG Urteil vom 5.5.87, leider ohne Aktz.
Aber in ganz anderem Zusammenhang!"
Das ist insofern Quatsch, als dass es auch bei ""Betriebsversammlungen können auch während eines Arbeitskampfes durchgeführt werden. In den als Gegenstand der Erörterung zulässigen Angelegenheiten gehören auch die Folgen des Arbeitskampfes (BAG 5. 5. 87..."
um das Thema für eine BetrVers geht, nämlich um Streik und genau darum ging es Gevatter, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Dass das Urteil sich auf die Vergütung der AZ bezieht wusste ich nicht, da ich das Urteil nicht kenne und dies nie behauptet habe!
Und noch etwas: ich sehe nicht was Du eigentlich aktiv zur Beantwortung von Gevatters Frage beigetragen hast, also ist Dein Vorwurf an Pirat ja wohl völlig aus der Luft gegriffen.
Sphinx, Du wirst es nicht glauben, aber auch ich habe heute darüber nachgedacht, warum hochintelligente Menschen auf anderen Ebenen manchmal so eklatante Defizite haben.
07.07.2007 um 14:22 Uhr
Ach Lotte, meine Schöne,
lass es gut sein. Aber es ehrt mich.
.Irgendwie sollte das Ziel einer Diskussion doch eher der Gewinn und nicht die Rechthaberei sein...von Gevatter so treffent kommentiert.
Ignoranz reduziert und manipuliert das Bewußtsein, nicht das Bedürfnis.
07.07.2007 um 14:29 Uhr
pirat, Du hast ja Recht. Dein Zitat mit der Ignoranz ist auch sehr schön und ich werde mich nun zurückziehen ;-) Sich zurückziehen heißt nicht davonlaufen; und den Kopf hochtragen ist nicht Klugheit
07.07.2007 um 14:59 Uhr
Schade das es hier ein wenig zur Mißstimmung gekommen ist, aber ich weiß ja, das geht vorbei. In einer Sache muß ich Lotte jedoch beipflichten, die postings von peanuts haben sich im Sinne der Fragestellung bisher als wertlos erwiesen.
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