Elternzeit/Teilzeit
Guten Morgen Ihr lieben,
was sind "dringende betriebliche Gründe" mit denen der Arbeitgeber, den Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, ablehnen kann?
Vielen Dank im Voraus Cicero
Community-Antworten (6)
03.07.2007 um 11:49 Uhr
Cicero, wie kommst Du darauf, dass der AG dringende betriebliche Gründe benötigt, wenn er der Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht zustimmt?
03.07.2007 um 11:50 Uhr
@Lotte ...und nachher?
03.07.2007 um 11:53 Uhr
Kölner, nachher gilt §8 des TzBfG, aber das muss ich Dir ja nicht sagen...;-))
03.07.2007 um 14:32 Uhr
@ cicero,
welcher Tarifvertrag kommt den zur Anwendung?
Gruß ambu !
03.07.2007 um 14:50 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten.
Berufe mich auf das BErzGG §15 Abs.7 Ziffer 4.
Viele Grüße Cicero
03.07.2007 um 15:03 Uhr
@Cicero: Das BErzGG hat seit 1.1.2007 keinen § 15 mehr.
Aber da im § 15 BEEG das gleiche steht: Der von Dir zitierte Absatz gilt, wenn die Person in Elternzeit arbeitet, was bis zu 30 h pro Woche erlaubt ist. Nur steht (leider) nirgends, dass sie einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung hat.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
ÄlterGuten Tag, in der Personalabteilung gab es vor der Elternzeit folgende Konstellation: HR- Manager und gleichzeitig Interim GL, 2 Angestellte in Vollzeit Nun sind die 2 Angestellten in Elternzeit und
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Teilzeit in Elternzeit - keine BR Arbeit gewünscht
ÄlterIch werde im Mai in den Mutterschutz gehen und danach in die Elternzeit. Derzeit ist geplant, ab Juli 23 per Teilzeit in Elternzeit wieder zu Arbeiten mit 20 Stunden. Ich kann mich ja selbst beurlaub