Erstellt am 03.07.2007 um 09:49 Uhr von Lotte
Cicero,
wie kommst Du darauf, dass der AG dringende betriebliche Gründe benötigt, wenn er der Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht zustimmt?
Erstellt am 03.07.2007 um 09:50 Uhr von Kölner
Erstellt am 03.07.2007 um 09:53 Uhr von Lotte
Kölner,
nachher gilt §8 des TzBfG, aber das muss ich Dir ja nicht sagen...;-))
Erstellt am 03.07.2007 um 12:32 Uhr von ambu
@ cicero,
welcher Tarifvertrag kommt den zur Anwendung?
Gruß ambu !
Erstellt am 03.07.2007 um 12:50 Uhr von Cicero
Vielen Dank für Eure Antworten.
Berufe mich auf das BErzGG §15 Abs.7 Ziffer 4.
Viele Grüße
Cicero
Erstellt am 03.07.2007 um 13:03 Uhr von Petrus
@Cicero:
Das BErzGG hat seit 1.1.2007 keinen § 15 mehr.
Aber da im § 15 BEEG das gleiche steht: Der von Dir zitierte Absatz gilt, _wenn_ die Person in Elternzeit arbeitet, was bis zu 30 h pro Woche erlaubt ist. Nur steht (leider) nirgends, dass sie einen _Rechtsanspruch_ auf Beschäftigung hat.