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Elternzeit/Teilzeit

C
Cicero
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Ihr lieben,

was sind "dringende betriebliche Gründe" mit denen der Arbeitgeber, den Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, ablehnen kann?

Vielen Dank im Voraus Cicero

5.84506

Community-Antworten (6)

L
Lotte

03.07.2007 um 11:49 Uhr

Cicero, wie kommst Du darauf, dass der AG dringende betriebliche Gründe benötigt, wenn er der Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht zustimmt?

K
Kölner

03.07.2007 um 11:50 Uhr

@Lotte ...und nachher?

L
Lotte

03.07.2007 um 11:53 Uhr

Kölner, nachher gilt §8 des TzBfG, aber das muss ich Dir ja nicht sagen...;-))

A
ambu

03.07.2007 um 14:32 Uhr

@ cicero,

welcher Tarifvertrag kommt den zur Anwendung?

Gruß ambu !

C
Cicero

03.07.2007 um 14:50 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Berufe mich auf das BErzGG §15 Abs.7 Ziffer 4.

Viele Grüße Cicero

P
Petrus

03.07.2007 um 15:03 Uhr

@Cicero: Das BErzGG hat seit 1.1.2007 keinen § 15 mehr.

Aber da im § 15 BEEG das gleiche steht: Der von Dir zitierte Absatz gilt, wenn die Person in Elternzeit arbeitet, was bis zu 30 h pro Woche erlaubt ist. Nur steht (leider) nirgends, dass sie einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung hat.

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