Erstellt am 02.07.2007 um 19:00 Uhr von Pirat
@BR Mitglied,
Solange ihr noch Beschlussfähig seit, dürfe das kein Problem sein.
(Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt )
Erstellt am 02.07.2007 um 19:31 Uhr von Der alte Heini
Besteht der Betriebsrat nicht mehr aus der vorgeschriebenen Anzahl seiner Betriebsratsmitglieder und gibt es auch keine Ersatzmitglied mehr, dass in den Betriebsrat nachrücken kann, so ist ein neuer Betriebsrat zu wählen.