Erstellt am 05.04.2018 um 12:39 Uhr von JJähnichen
Teil 2: Es sollen doppelt so viele sein. Es geht aber auch eine Liste mit einer einzelnen Person, sofern die Stützunterschriften da sind.
Teil 1: Wenn ihr dann nur noch 6 seit müsst ihr auf jeden Fall Neuwahlen einleiten. Ob der BR aber erstmal arbeiten kann bis dahin weiß ich nicht.
Wenn bei Neuwahlen insgesamt nicht genug Bewerber zusammenkommen, kann auch ein kleinerer BR ausgeschrieben werden, also 5 statt 7 (aber immer ungerade).
Versucht lieber die beiden von der Mitarbeit zu überzeugen. BR-Arbeit ist doch kein Kindergarten.
Erstellt am 05.04.2018 um 22:19 Uhr von basilica
Eine Neuwahl ist nur erforderlich, wenn die Wahl zunächst angenommen und dann das Amt niedergelegt wurde.
Wenn die Wahl dagegen während der dreitägigen Bedenkzeit nicht angenommen wird, dann braucht Ihr nicht neu zu wählen sondern könnt die Größe des BR auf 5 herabsetzen. Es gibt dann ein Ersatzmitglied.
Erstellt am 06.04.2018 um 09:42 Uhr von celestro
"2 davon wollen die Wahl nicht annehmen,"
"wollen" nicht, oder haben Sie die Erklärung schon dem WV zukommen lassen ?
Erstellt am 06.04.2018 um 11:01 Uhr von BR-Neuling8
"wollen nicht", keine öffentliche Erklärung bisher. Das heisst, wenn wir Neuwahlen wollen, dann müssen die beiden erstmal annehmen und dann das Amt abgeben, ansonsten sind wir nur 5. richtig?
Erstellt am 08.04.2018 um 00:20 Uhr von basilica
Ja, so die Mehrheitsmeinung unter den Juristen. Es gibt allerdings auch die abweichende Ansicht des Gemeinschaftskommentars (Auflage 2014) zum BetrVG. Demnach ist eine Herabsetzung der Stärke des BR bei Kandidatenmagel per analoger Anwendung des § 11 BetrVG nicht möglich. Darauf könntet Ihr Euch zur Not berufen, wenn Ihr unbedingt neu wählen wollt und meint, jede Menge weitere Kollegen würden dann kandidieren. Ist derzeit damit zu rechnen? Ansonsten kann der BR jederzeit geschlossen zurücktreten und damit Neuwahlen auslösen. Ebenfalls wären Neuwahlen fällig, wenn von den 5 Regel- und 1 Ersatzmitglied zwei das Amt niederlegen.