Hallo zusammen!
In unserem Gremium wir regelmäßig bewußt versäumt, unser Ersatzmitglied einzuladen. Die Abwesenheit der ordentlichen BR-Mitgliedes kommt aber nicht plötzlich, ist halt durch Urlaub oder Krankheit bedingt! Einge unseres neunköpfigen Gremiums sind der Meinung, daß man nicht unbedingt das Ersatzmitglied einladen müßte trotz Paragraph 25 BetrVG!

Meine Frage wäre, ob dieses Vorgehen eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrates darstellt?

Bedanke mich für die Antwort!

gurkensalat

Nachtrag: Hallo khel, das Ersatzmitglied wurde nicht eingeladen, weil man fürchtet, daß dann Angelegenheiten nach außen dringen, was völliger Quatsch ist und dieses Mitglied hat sich über Dritte beschwert, aber noch nicht bei uns direkt!