JAV Vorsitzender Arbeitsvertrag - bei Übernahme nur einen befristeten Vertrag?
Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei JAV-Vorsitzender
Unser JAV-Vorsitzender hat zum 28.06.07 ausgelernt. Den Antrag auf Übernhame in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde gestellt. ASussage des AG: Wir haben zur Zeit keinen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung und deshalb bekomt er nur eine befristeten Vertrag auf 6 Monate. Er beruht sich auf den PIA newsletter Personal & Arvbeitsrecht.
Community-Antworten (2)
02.07.2007 um 14:12 Uhr
Ich sehe da grad keine Frage, versuche aber einfach mal eine hineizuinterpretieren. Der AG selber kann gar nicht ablehnen. Er kann bestenfalls beim Arbeitsgericht beantragen das Arbeitsverhältnis aufzulösen bzw zu prüfen ob der Paragraph 78a BtrVG Abs. 2 o. 3 nicht begründet wird. Vorausgesetzt der JAV Vorsitzende hat 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung den Antrag auf Festeinstellung gestellt.
03.07.2007 um 12:09 Uhr
Dem Frosch stime ich völlig zu!
Der arbeitgeber hat in diesem Falle keine Wahl! Er muss den JAV-Vorsitz übernehmen, es seie den, das Arbeitsgericht negiert die Notwendigkeit, was aber sehr unwahrscheinlich ist!
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