W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV Vorsitzender Arbeitsvertrag - bei Übernahme nur einen befristeten Vertrag?

C
claudia
Jan 2018 bearbeitet

Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei JAV-Vorsitzender

Unser JAV-Vorsitzender hat zum 28.06.07 ausgelernt. Den Antrag auf Übernhame in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde gestellt. ASussage des AG: Wir haben zur Zeit keinen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung und deshalb bekomt er nur eine befristeten Vertrag auf 6 Monate. Er beruht sich auf den PIA newsletter Personal & Arvbeitsrecht.

6.65002

Community-Antworten (2)

F
Frosch

02.07.2007 um 14:12 Uhr

Ich sehe da grad keine Frage, versuche aber einfach mal eine hineizuinterpretieren. Der AG selber kann gar nicht ablehnen. Er kann bestenfalls beim Arbeitsgericht beantragen das Arbeitsverhältnis aufzulösen bzw zu prüfen ob der Paragraph 78a BtrVG Abs. 2 o. 3 nicht begründet wird. Vorausgesetzt der JAV Vorsitzende hat 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung den Antrag auf Festeinstellung gestellt.

W
Wolf

03.07.2007 um 12:09 Uhr

Dem Frosch stime ich völlig zu!

Der arbeitgeber hat in diesem Falle keine Wahl! Er muss den JAV-Vorsitz übernehmen, es seie den, das Arbeitsgericht negiert die Notwendigkeit, was aber sehr unwahrscheinlich ist!

Ihre Antwort