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Sicherung eines Parkplatzes bei Umzug des Betriebes

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peterwey
Jan 2018 bearbeitet

Könnte es sein das es sich bei einem Parkplatz der vom AG dem Mitarbeiter seit Jahren zu Verfügung gestellt hat es ähnlich ist wie beim Weihnachtsgeld. Ich meine damit wenn bei einem Umzug dem Mitarbeiter dann plötzlich kein Parkplatz mehr zu Verfügung steht und der AG darauf verweist das es ja keine Garantie dafür gibt. Ich brauche hier Argumente für einen Sozialplan.

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Community-Antworten (5)

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Lotte

29.06.2007 um 22:20 Uhr

peterwey, was hat der Sozialplan mit dem Parkplatz zu tun?

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Kölner

29.06.2007 um 22:54 Uhr

@peterwey Spassig. Der Parkplatz als Grundlage für einen SP? Was ist er denn wert? 10 Euro, 100 Euro im Monat? ...hmmm. Konsequent hiesse das: "Ich gehe nicht ohne meinen Schreibtischstuhl!" Der eigene Schreibtischstuhl als Basis für einen Interessenausgleich? "Ich will weiterhin die Sekretärin des Chefs aus meinem Bürofenster ansehen können!" Die Sekretärin des Chefs zur Gestaltung des Arbeitsplatzes gemäß ArbStättV?

"Ich will auch am neuen Firmenort am 'Stillen Örtchen' gut sitzen, damit ich optimale Arbeit davor und danach leisten kann!" Der Toilettensitz als Arbeitsplatzgarantie?

Liebe "Interessenvertretung-einer-Firma-wie-dieser", ...wo steht Ihr denn wirklich und für was steht Ihr? Für den Parkplatz?

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peterwey

30.06.2007 um 03:33 Uhr

@kölner ja der Parkplatz hat einen Wert wenn man weil parken in der Nähe des neuen Gebäude kaum möglich ist , einen Parkplatz in einer Tiefgarage anmieten muß kostet dieser ca. 600 Euro im Jahr.

Möglicherweise hätte ich auch die Umstände des Umzuges erklären müßen. Hier spart der AG im Jahr einen 6stelligen Betrag und da glaube ich schon das es ihm zuzumuten ist weiterhin für jeden einen Parkplatz bereitzustellen. Aber das war hier garnicht meine Frage es ging hier mehr darum ob man hier eine "betriebliche Übung" daraus ableiten kann wenn der Mitarbeiter über mehrere Jahre einen Parkplatz hatte.

Zum Thema Sozialplan wollte ich doch nochmal was los werden. Ein Interessenausgleich und Sozialplan sieht das Gesetzt auch bei einem Umzug vor. Hier kann man dann schon Dinge wie Jobticket oder auch Parkplätze verhandeln. Ich hoffe das gibt Euch jetzt ein besseres Bild warum es mir geht .

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Lotte

30.06.2007 um 12:19 Uhr

peterwey, eine betriebliche Übung wirst Du m.E. nicht ableiten können. Habt Ihr denn etwas in der Hand, dass die Verhandlung zu Euren Gunsten bewegen könnte? Sonst sehe ich, ehrlich gesagt, schwarz.

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peterwey

30.06.2007 um 18:28 Uhr

@Lotte

nein leider gibt es da nichts, auser dem Verhandlungsgeschick und eines Intressensausgleich und Sozialplan der in einem anderen Betrieb im gleichen Unternehmen schon mal verhandelt wurden.

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