Umzug eines Betriebes in anderes Bundesland
Was muß der Betriebsrat bei einem Umzug seines Betriebes in ein anderes Bundesland beachten, z.B. andere Feiertagsregelung oder anderer Tarifvertag ? Kann da ein Nachteilsausgleich gefordert werden ?
Community-Antworten (1)
01.05.2005 um 20:19 Uhr
Die Verlegung eines Betriebs ist eine Betriebsänderung (§ 111 Satz 3 Nr. 2 BetrVG). Wenn damit Nachteile für die Belegschaft sein können (§ 111 Satz 1 BetrVG), müssen BR und Arbeitgeber über einen Interessenausgleich Sozialplan verhandeln (§ 112 BetrVG). Dabei ist jeder Nachteil Gegenstand der Verhandlungen, also auch ein anderer - schlechterer - Tarifvertrag oder eine andere Feiertagsregelung.
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