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Umzug eines Betriebes in anderes Bundesland

BN
BER neu
Jan 2018 bearbeitet

Was muß der Betriebsrat bei einem Umzug seines Betriebes in ein anderes Bundesland beachten, z.B. andere Feiertagsregelung oder anderer Tarifvertag ? Kann da ein Nachteilsausgleich gefordert werden ?

1.22401

Community-Antworten (1)

O
otto

01.05.2005 um 20:19 Uhr

Die Verlegung eines Betriebs ist eine Betriebsänderung (§ 111 Satz 3 Nr. 2 BetrVG). Wenn damit Nachteile für die Belegschaft sein können (§ 111 Satz 1 BetrVG), müssen BR und Arbeitgeber über einen Interessenausgleich Sozialplan verhandeln (§ 112 BetrVG). Dabei ist jeder Nachteil Gegenstand der Verhandlungen, also auch ein anderer - schlechterer - Tarifvertrag oder eine andere Feiertagsregelung.

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