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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Problem mit einen Betriebsratsmitglied

R
ralle15
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Ich hab da ein Problem mit einen Betriebsratsmitglied.

Wir hatten vor einiger zeit eine Sitzung in der es um die Zukunft unseres Betriebes ging, in diesen Zusammenhang gab es unter uns 5 Mitgliedern eine Abstimmung Ergebnis: 4 gegen Geschäftsleitung 1 für

in der gestrigen Sitzung mit der Geschäftsleitung hat das eine Mitglied ( stimme für Geschäftsleitung) dieses Ergebnis bekannt gegeben also in der Art:

Das Ergebnis war 4 zu 1 und ich bin die eine stimme die für Geschäftsleitung ist.

So nun meine frage wie kann ich so ein Mitglied aus dem Betriebsrat heraus bekommen, da wir 4 jetzt keine vertrauen mehr in dieses Mitglied setzten können.

Dank für euere Hilfe

19.580022

Community-Antworten (22)

P
paula

29.06.2007 um 16:25 Uhr

da werdet ihr ihn schon lieb bitten müssen. Für ein Ausschluss sehe ich keine Grundlage

R
Ralle15

29.06.2007 um 17:04 Uhr

Wenn ich dieses jetzt aber mal weiter spinne und der Ag merkt sich jetzt das wir vier gegen ihn gestimmt haben, könnten wir ja nach unseren Kündigungsschutz mit Entlassung rechnen. Gibt es keine Möglichkeit solche Mitglieder auszuschließen? Da hat ja der Betriebsrat keine Möglichkeit mehr sich frei zu unterhalten oder Abstimmungen vorzunehmen, da man ja immer damit rechnen muss das dieses Mitglied alles direkt den Ag vorträgt.

K
kmovie

29.06.2007 um 17:47 Uhr

Wenn ihr eure Arbeit als BR vernünftig macht, wird der AG immer wieder mal auf euch sauer sein :) Ob auf alle, oder nur einige, oder nur den BRV, oder nur auf Verdacht ... vollkommen wurscht.

Ob ihr nun die ganze Amtszeit mit der Entlassung nach dem Kündigungschutz rechnen und schlafen gehen wollt ... eure Entscheidung.

Arschbacken zusammen kneifen und Mumm zeigen. Mit dem Arschkriecher gemeinsam reden, damit er sieht, dass er sich isoliert. Wenn's wieder vorkommt, wieder in der Sitzung offen ansprechen und kritisieren.

Für einen Ausschluss reicht das nicht. Das müsst ihr demokratisch, nicht legislativ lösen.

L
Lotte

29.06.2007 um 18:49 Uhr

Ralle15, ist auch die Frage, ob der AG so einen A...kri... wirklich so toll findet.

PS.: Würde das BRM "abmahnen", ihm klar machen, dass:

  1. er gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der BR Sitzung verstößt,
  2. die BR Arbeit behindert
  3. den Datenschutz verletzt

und mit einem 23er Verfahren rechnen muss, wenn so etwas noch einmal vorkommt!

Und mir wäre völlig egal, ob ich mit meinen Behauptungen in Gänze auf rechtlich einwandfreien Boden agiere.

DAH
Der alte Heini

30.06.2007 um 00:04 Uhr

ralle15 das Abstimmungsergebnis eines Beschlusses dürfte nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Hat der BR schon einmal über geheime Abstimmung nachgedacht? Eine Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss dürfte doch vorhanden sein.

Lotte, ein vernünftig gebildetes Betriebsratsmitglied würde sich sicherlich über so eine Abmahnung kaputt lachen.

K
Kölner

30.06.2007 um 00:07 Uhr

@Der alte Heini Da stimme ich Dir zu. Wenngleich: Du schlägst eine Lösung ja bereits vor..."kaputt lachen".

L
Lotte

30.06.2007 um 00:11 Uhr

Heini, im oben genannten Fall hätte selbst eine geheime Abstimmung nichts gebracht.

Glaube kaum, dass das BRM vernünftig gebildet ist ;-)

Kölner, ja, Du hast Recht, besser ist drüber zu lachen.

D
Dummi

30.06.2007 um 00:18 Uhr

@Der alte Heini Ich bin zwar kein so erfahrenes BRM wie manch anderer hier. Aber es ist mir völlig egal ob Beschlüsse der Geheimhaltugspflicht unterliegen und ob das irgendwo geschrieben steht. Das geht den AG gar nichts an wer, wann, wie und warum abgestimmt hat. So, das waren jetzt die W-Wörter die mir dazu einfallen. Leichter kann man es dem AG doch gar nicht mehr machen demnächst auch noch die Inhalte der BRSitzungen zu erfahren wenn er denn weiß an wen er sich im BR wenden muss.

L
Lotte

30.06.2007 um 00:41 Uhr

Dummi, leider ist es so, dass "Betriebsratsmitglieder sind abseits der beschriebenen Beschränkungen in ihrer Meinungsäußerung grundsätzlich frei – auch von etwaigen Weisungen des Gremiums „Betriebsrat“. Sie dürfen daher über Sitzungen und Beschlüsse berichten, darüber, dass sie in einer bestimmten Frage abweichend von der Mehrheit beschlossen haben oder dass die KollegInnen einem eigenen Vorschlag nicht folgen wollten.

Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn durch die fragliche Veröffentlichung Ziele des Betriebsrats gefährdet würden und seine Arbeit damit beeinträchtigt wird." habe ich unter http://www.agit-sh.de/anwalt/?p=28 gefunden.

DAH
Der alte Heini

30.06.2007 um 00:47 Uhr

Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern Schweigepflicht des Betriebsratsmitglieds Leitsätze:

  1. Hat ein Betriebsrat den Antrag auf Ausschluss eines seiner Mitglieder gestellt, so genügt es zur Begründung dieses Antrags nicht, darzutun, dass es dem Betriebsrat in seiner Mehrheit nicht zuzumuten sei, mit dem Auszuschließenden weiter zusammenzuarbeiten. Vielmehr kann der Ausschluss nur erfolgen, wenn der Auszuschließende durch ein ihm anrechenbares Verhalten die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats ernstlich bedroht oder lahmgelegt hat.

  2. Im Allgemeinen besteht keine Pflicht der Betriebsratsmitglieder, über den Verlauf von Betriebsratssitzungen Stillschweigen zu bewahren. Eine solche Schweigepflicht ist vielmehr nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen.

  3. Ob im Falle einer Schweigepflicht des Betriebsratsmitgliedes der Bruch derselben eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG 1952 darstellt, ist eine Frage des Einzelfalles.

BAG, Beschluß vom 5.9.1967 - 1 ABR 1/67 -

D
Dummi

30.06.2007 um 01:00 Uhr

@Lotte Ich zweifel das auch gar nicht an, wenn du sagst , das es so Rechtens ist. Wir hatten auch solche BRM. Da wußte der AG 5Min nach der BRSitzung was als nächstes passiert. Das ist für eine vernünftige BRArbeit ne Katastophe. Ich denke das solche BRM nichts als Ärger verdient haben, wenn sie nicht umdenken. Deshalb hat mir deine Antwort 66547 so gut gefallen. Grüsse

W
wjReus

30.06.2007 um 12:10 Uhr

Als Humanist, .... Im Allgemeinen besteht keine Pflicht der Betriebsratsmitglieder....Stillschweigen zu bewahren

muß ich sagen sehr wohl.

Opportun wäre es den BR Kollegen zu bitten diese Aussage bei der GL vor den Kollegen im Betrieb zu wiederholen. Das zeugte dann von -seiner gewissen Denkmethodik- und einer ideologischen Unreife.

L
Lotte

30.06.2007 um 12:14 Uhr

wjReus, abgesehen davon, dass der Kollege wohl nicht mitspielen wird, finde ich das eine sehr gute Idee ;-)

R
Ralle15

30.06.2007 um 12:21 Uhr

gibt es nicht die Möglichkeit dieses Mitglied abzuwählen ?

L
Lotte

30.06.2007 um 12:24 Uhr

Rall15, doch, in drei Jahren....

Abgewählt wird immer bei der regulären BR-Wahl. Es sei denn, Ihr beschliesst den Rücktritt des BR und leitet Neuwahlen ein. Siehe § 13, BetrVG.

W
wjReus

30.06.2007 um 12:28 Uhr

Hallo Lotte " meine Schöne", diese Idee kam mir ganz intuitiv.

@ Ralle15, Du hast meines erachtens bessere Möglichkeiten, wenn du diesen Nestbeschmutzer auch als solchen entlarvst.

M
Mona-Lisa

30.06.2007 um 12:29 Uhr

@Lotte, Mensch, hast du einen Zahn drauf! ;-))

@Rall15, Lotte hat Recht, da kristallisiert sich dann heraus, wie die "Art und Weise", wie das BR-Mitglied sein Amt wahrnimmt, akzeptiert wird! Die Kollegen können da sehr empfindlich drauf reagieren.

Schickt den Knaben auf Schulung, da könnte auch was erreicht werden....

W
Waschbär

30.06.2007 um 12:33 Uhr

@ralle,

mach es dir nicht so schwer,

a. du lässt ihn , wie er ist . b. du redest mal "privat" mit ihm . so unter "freunden". c.ihr sagt ihm beim punkt "verschiedenes" auf der TO, was ihr von ihn haltet .... d. er darf seine Thesen und AG nähe auf der BVs kund tun und hoffen das er mit dem leben davon kommt . :-)

DAH
Der alte Heini

01.07.2007 um 20:18 Uhr

Lotte, bei einer regulären Betriebsratswahl wird nicht abgewählt sondern die Mitglieder für den Betriebsrat neu gewählt. Das ist ein kleiner Unterschied. 66593. Ob der Rücktritt des Betriebsrates der Königsweg ist bezweifel ich, denn man möge bedenken, dass der ungeliebte Kollege wieder in den Betriebsrat gewählt werden kann.

R
Ralle15

01.07.2007 um 20:25 Uhr

ich bedanke mich bei euch

ich werde mitden Kollegen mal ein gespräch führen und dann mal schauen wie er darauf reagiert

L
Lotte

02.07.2007 um 00:54 Uhr

Heini, hier habe ich lediglich die Frage beantwortet. Manchmal wünschte ich mir, Du würdest die Dinge etwas abstrakter sehen können...

Wie war das mit dem "Anspringen" nur weil jemand bestimmtes etwas schreibt...

D
Dummi

02.07.2007 um 01:12 Uhr

@Der alte Heini Es ist schon interessant, wie du durch die verschiedenen Fragen streifst, dir Lottes Antworten rauspickst, den Inhalt falsch wieder gibst, oder kleinlich zerpflückst. Das macht dich nicht gerade glaubwürdig. Gruss

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