Hallo, ich bin Betriebsrätin in einem Heim für psychisch kranke Menschen. Wir arbeiten mit wechselnden Schichten laut Dienstplan, natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Bisher erhielten wir für Feiertage zwar 35% Lohnzuschlag, jedoch nur unsere tatsächlich geleistete Arbeitszeit angerechnet. Heute erzählte mir ein Betriebsrat aus einem Seniorenzentrum, dass Arbeitsstunden an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, doppelt angerechnet werden. Das hieße, dass bei einer 6 Stunden Schicht 12 Stunden angerechnet werden. Stimmt das? danke