Erstellt am 28.06.2007 um 20:05 Uhr von Lotte
Ste-Peter,
das kommt ganz darauf an, was der TV oder der AV dazu sagt. Laut ArbZG ist es notwendig, für einen gearbeiteten Feiertag einen Ersatzruhetag zu erhalten. Dieser Ersatzruhetag kann aber auch auf einen ohnehin arbeitsfreien Werktag fallen.
Weiterhin kommt es darauf an, ob Feiertage in der Monatssollzeit mitgerechnet werden oder nicht.
Erstellt am 28.06.2007 um 20:12 Uhr von STE -Peter
hallo lotte,
erstmal danke für die antwort. in unserem tarifvertrag finde ich keine eindeutige regelung dazu. aber die feiertage werden von unseren sollarbeitsstunden abgezogen.
wenn meine ersatzruhetag auf einen ohnehin arbeitsfreien werktag fällt, habe ich ja keinerlei ausgleich dafür, dass ich an einem feiertag gearbeitet habe. geht das?
danke
Erstellt am 28.06.2007 um 20:28 Uhr von Lotte
STE-Peter,
wenn die Feiertage von der Sollarbeitszeit abgezogen werden, dann ist doch alles in Butter. Wenn Du dann arbeitest, bist Du die Stunden, die Du arbeitest oberhalb der Sollarbeitszeit und bekommst dementsprechend frei.
Der Ersatzruhetag dient lediglich dem Schutz des AN vor zuviel Arbeit am Stück und hat nichts mit Freizeitausgleich zu tun.
Erstellt am 28.06.2007 um 21:41 Uhr von Kölner
@STE-Peter
Nennst Du gütiger Weise den TV?
Erstellt am 28.06.2007 um 23:02 Uhr von STE -Peter
also. das ist der AWO Manteltarifvertrag in der Übergangsfassung von 2002 (glaube ich)
aber so ganz kapiere ich das prinzip noch nicht. Hat ein monat einen feiertag, dann muß ich statt z.B. 23 arbeitstagen eben nur 22 arbeiten bzw. die entsprechende monatsstundenzahl. wenn ich jetzt allerdings an diesem feiertag arbeite und die kollegen nicht, haben aber genau das gleiche monatsstundensoll, dann stimmt doch etwas nicht?
Erstellt am 28.06.2007 um 23:03 Uhr von Kölner
@STE-Peter
Schichtmodell?
@Lotte
Übernehmen Sie?
Erstellt am 29.06.2007 um 07:08 Uhr von Lotte
STE-Peter,
wenn bei Dir der BMT AW II in der Nachwirkung gilt, dann les Dir bitte mal § 11 (8) durch und § 16 c).
Bei dem BMT AW II wird der Feiertag nicht vom Monatssoll abgezogen. Du müsstest mit diesem TV allerdings zu den 35% noch 100% Bezahlung oder Freizeitausgleich bekommen.
Falls der ÜberleitungsTV West gilt, ist die Sachlage die gleiche. Falls Du allerdings zu den ausgegliederten Teilen der AWO gehörst, wo der TV für die Neuen nicht gilt und Du ein neuer MA bist, gilt für Dich eventuell kein TV mehr. Dann musst Du Deinen AV nochmal genau studieren.
Dass es kompliziert ist, stimme ich Dir von ganzem Herzen zu! Aber eigentlich müsste Dir der BR doch weiterhelfen können?