Zeitanrechnung von BR-Arbeit
Kann BR-Arbeit auch außerhalb der Kernarbeitszeit stattfinden, z.B. von zu Hause aus ? Wenn ja, ist diese Zeit dann vom AG auf dem internen Arbeitszeitkonto gutzuschreiben ?
Community-Antworten (5)
20.06.2013 um 16:06 Uhr
BR-Arbeit kann und soll nur wärend der regulären Arbeitszeit im Betrieb gemacht werden. Der AG muß dich für diese Zeit von deiner eigentlichen Arbeit freistellen. Ließ im BetrVG § 37 nach. Nur wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, kann BR-Arbeit auch außerhalb der regulären Arbeitszeit gemacht werden. Da gibt es aber klare Aussagen und Festlegungen zu.
20.06.2013 um 16:35 Uhr
Kernarbeitszeit ist doch der Zeitraum während der betriebsüblichen Arbeitszeit, in der für den Mitarbeiter eine Anwesenheitspflicht besteht. Bsp.: betriebsübliche Arbeitszeit von 7:00 bis 18:00 Uhr, Kernzeiten von 9-12 und 14-16 Uhr
Wieso sollte außerhalb dieser Zeiträume KEINE BR-Arbeit stattfinden dürfen? Wie ist denn in eurem Betrieb im Allgemeinen (also unabhängig von BR-Arbeit) die Arbeit von zu Hause aus (HomeOffice o.ä.) geregelt? Ich denke, an dieser allgemeinen Regelung solltest du dich orientieren.
20.06.2013 um 19:12 Uhr
§ 37 (3) ist ganz klar und eindeutig!
BR Arbeits welche aus BETRIEBLICHEN Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfiinden MUSS, wird durch FREIZEITAUSGLEICH ausgeglischen.
Also, erst einmal nichts mit auf Arbeitszeitkonto gutschreiben. Nur wenn der AG es nicht ermöglichst, dass diese Zeit innerhalb der Frist lt. § 37 in Freizeit ausgeglischen werden kann, erfolgt die Behandlung wie Mehrarbeit. Den Zeitpunkt des Freizeitausgleiches bestimmt übrigend der AG.
Also, NUR wenn es betriebliche zwingende Gründe sind.
Nicht weil ein BRM lieber von zu Hause auch arbeiten möchte. Zu Hause, brigt weiter die Gefahr, dass hier gegen den Datenschutz verstoßen wird, da unberechtigte Kenntnis über den Inhalt (geschützte Daten) erlangen könnten.
20.06.2013 um 19:22 Uhr
Betriebsrats bedingte Gründe, lösen den § 37 (3) NICHT aus.
21.06.2013 um 11:33 Uhr
@Charlys: kannst du mir bitte die Aussage mit der Gefährdung des Datenschutzes bei der Arbeit zuhause näher erläutern?
Verwandte Themen
Zeitanrechnung bei Feiertagen?
ÄlterHallo, ich bin Betriebsrätin in einem Heim für psychisch kranke Menschen. Wir arbeiten mit wechselnden Schichten laut Dienstplan, natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Bisher erhielten wir für
Teilzeit/Zeitanrechnung bei Seminaren?
ÄlterBekommt eine Teilzeitkraft (6 Std. täglich 4 tage i.d. Woche) bei einer Seminarteilnahme (Fortbildung) die Stunden einer Vollzeitkraft vergütet? Die Kollegin hat Freitags frei und die meisten Seminare
Wirksamkeit eines Beschlusses, wenn ein krangeschriebener BR-Vorsitzende mitabstimmt
ÄlterVielen Dank an alle, die so schnell und sachlich geantwortet haben. Ich habe mittlerweile unseren Anwalt erreicht. Sein Fazit ist: BRV darf an der Sitzung und Abstimmung teilnehmen, soll aber bere
Kann der Arbeitgeber verlangen, die BR-Arbeit auf andere BR-Mitgleider in einem Verhältnis zu verteilen um meine BR-Arbeit wieder auf 50% zu senken?
ÄlterIch bin BRV. Wir sind das erste Gremium (BR wurde neu gewählt - es gab vorher keinen). Wir sind ein 7er Gremium (125 Mitarbeiter) Aufgrund meiner erfordelichen BR Arbeit als Vors. war ich bisher mit
nach Abmeldung zur Betriebsratsarbeit, soll die liegen gebliebenen Arbeit nachgeholt werden ?
ÄlterGuten morgen. Bin seit 2 Jahre im BR, Stellv. des BRV. in einem 9er BR. Mache ca. 50% der BR Arbeit(Organisation,Seminarplanung, Personalbeschwerden, Öffentlichkeitsarbeit u.s.w.) und bin leider nich