Erstellt am 28.06.2007 um 15:29 Uhr von Sternburg
Ja, kann er.
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt und die Versetzung voraussichtlich länger als vier Wochen andauert, muss der BR dazu angehört werden.
Die Zustimmung des Mitarbeiters ist nicht erforderlich.
Erstellt am 28.06.2007 um 17:23 Uhr von Lotte
Sternburg,
so einfach ist es nicht!
Holzmichel,
das kommt ganz darauf an, wie der AV des MA aussieht. Hat er einen AV für einen bestimmten Arbeitsplatz, kann er nicht einfach ohne seine Zustimmung versetzt werden . Dann muss der AG,bei Weigerung des AN, eine Änderungskündigung aussprechen.
Erstellt am 28.06.2007 um 21:52 Uhr von Kölner
@Lotte
Ergänzend: "[...] für einen" ganz "bestimmten Arbeitsplatz, [...]"
Erstellt am 29.06.2007 um 15:09 Uhr von magoo
@ Lotte: Wo steht das?? Wir haben gerade in unserer Firma einen solchen Fall
Bloß die MA ist damit einverstanden obwohl sich die Versetzung jedes Quartal um ein weiters verlängert.Der BR ist in dieser Sache nicht anghört worden.Der AV sieht vor:Alle MA`s sind für die Produktion eingestellt ( lebensmittelverarbeitender Betrieb) ---also flexibel.