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Vom Kollegen zum Abteilungsleiter - mitbestimmungspflichtig?

B
butz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma gab bisher eine Abteilung mit 2 Mitarbeiter, die bislang dem Geschäftsführer direkt unterstellt war. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes beim GF war es nach dessen Meinung notwendig, einen Abteilungsleiter festzusetzen. Dafür hatten sich beide Kollegen beworben. Einer von ihnen ist nun Abteilungsleiter geworden. Nun gibt es bei dem verbliebenen Kollegen erhebliche Probleme, den alten Kollegen als seinen neuen Chef anzuerkennen. Auch weil er der Meinung ist, dass der andere nur Chef wurde, weil er mit dem Geschäftsführer besser kann. Wir als Betriebsrat sind bisher in dieser Sache in keiner Weise einbezogen worden. Unsere Frage ist deshalb jetzt - hätten wir bei der Besetzung der Abteilungsleiterstelle ein Mitbestimmungsrecht (eine interne Stellenausschreibung gab es nicht) und ist bei Nichtanhöhung des BR die vorgenommene Besetzung unwirksam?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

28.06.2007 um 15:19 Uhr

@butz Der Kollege sollte sich schnellstmöglich mit der neuen Situation anfreunden. Es gibt Möglichkeiten und irgendwann Mittel und Wege bei ihm Einsicht zu erzeugen. Es ollte ihm auch gesagt werden, dass ein entgangener Vorteil KEIN Nachteil ist.

Der BR hat mit der ganzen Sache nichts zu tun...wäre auch noch schöner.

P
Petrus

28.06.2007 um 15:19 Uhr

Kommt drauf an, ob der Abteilungsleiter ein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG ist. Wenn nein, dann seit ihr nach §99 BetrVG im Boot. Bei Nichtanhörung steht euch der Rechtsweg nach §101 offen... Ist er hingegen ein leitender Ang., habt ihr nur ein Inforecht nach § 105

T
tramdriver

29.06.2007 um 15:51 Uhr

@butz, Kölner Sind Versetzungen jetzt mitbestimmungsfrei? So eine "Beförderung" zum Abteilungsleiter geht doch mit Sicherheit nicht ohne gravierende Änderung des Aufgabenbereichs einher.

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