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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§13 2/2 - Betriebsratswahlen - nur noch 1 Betriebsrat + Ersatz gewählt?

H
Hilde
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Unser BetrRat bestand aus 3 Mitgliedern, ist auf Grund des Rücktritts eines Mitglieds nicht mehr vollständig und es gibt auch keine Ersatzmitglieder mehr. D.h. Neuwahlen. Nun ist mittlerweile auch unsere Mitarbeiterzahl geschrumpft und liegt ab Oktober bei 19. Irgendwo habe ich gelesen, daß bei Neuwahlen die künftige Mitarbeiterzahl berücksichtigt werden soll. Es wird bei uns eher Entlassungen als Einstellungen geben, was bedeutet, es wird nur noch 1 Betriebsrat + Ersatzt gewählt. Ich weiß, ich hab es in irgend einem Gesetz mal gelesen, kann's aber nicht mehr finden. Wer kennt sich aus?

5.10401

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

28.06.2007 um 12:41 Uhr

@Hilde, schau mal § 9 BetrVG DKK, II. Begriff "In der Regel"
Rd. Nr. 8 oder: § 9 BetrVG Fitting, Rd. Nr. 12

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