§13 2/2 - Betriebsratswahlen - nur noch 1 Betriebsrat + Ersatz gewählt?
Hallo
Unser BetrRat bestand aus 3 Mitgliedern, ist auf Grund des Rücktritts eines Mitglieds nicht mehr vollständig und es gibt auch keine Ersatzmitglieder mehr. D.h. Neuwahlen. Nun ist mittlerweile auch unsere Mitarbeiterzahl geschrumpft und liegt ab Oktober bei 19. Irgendwo habe ich gelesen, daß bei Neuwahlen die künftige Mitarbeiterzahl berücksichtigt werden soll. Es wird bei uns eher Entlassungen als Einstellungen geben, was bedeutet, es wird nur noch 1 Betriebsrat + Ersatzt gewählt. Ich weiß, ich hab es in irgend einem Gesetz mal gelesen, kann's aber nicht mehr finden. Wer kennt sich aus?
Community-Antworten (1)
28.06.2007 um 12:41 Uhr
@Hilde,
schau mal § 9 BetrVG DKK, II. Begriff "In der Regel"
Rd. Nr. 8
oder:
§ 9 BetrVG Fitting, Rd. Nr. 12
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