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Sollte der BR bei Kündigungsgesprächen dabei sein?

N
NEC
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

Wir haben mit unserer Geschäftsleitung einen Interessenausgleich - Personalabbau abgeschlossen. Nun ist es heute soweit, das die jeweiligen Kündigungsgespräche geführt werden sollen.

Sollten wir als Betriebsrat bei diesen Gesprächen dabei sein? Oder sollten wir nur mit gehen, wenn der betroffene Mitarbeiter es möchte?

Wir sind uns im Moment sehr unsicher. Wir haben in unserer Firma zwar seit sehr vielen Jahren einen Betriebsrat gehabt, aber erst seit dem wir im Amt sind, bewegt der Betriebsrat auch mal was. Vorher war er nur zum Unterschriften leisten da. Des weiteren wurde in den letzten 2 Jahren sehr viel umstrukturiert, was aber in den 10 Jahre davor fast gar nicht der Fall war. Die Stimmung in der Firma ist sehr schlecht und unser Ansehen noch nicht das Beste!!

MfG NEC

5.324014

Community-Antworten (14)

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Mona-Lisa

28.06.2007 um 08:54 Uhr

@NEC, für jeden Kollegen, der gekündigt werden soll, muss euch ein Antrag zur Kündigung vorgelegt werden!

Ihr habt nun die undankbare, aber unerlässliche Aufgabe, euch jeden einzeln anzuhören und demzufolge erfährt der jeweilige Kollege von euch, dass er zu dem Kreis der "Auserwählten" gehört. Überprüft die Sozialauswahl, Familienstand usw. Auch da können Fehler passieren! Jeder Kollege hat die Möglichkeit, Kündigungschutzklage einzureichen und jeder Arbeitsrichter wird als erstes fragen, ob der Betriebrat angehört wurde! Auch ist jeder der Betroffenen verpflichtet, sich sofort beim Arbeitsamt zu melden.

Euch steht keine leichte Aufgabe bevor....

N
NEC

28.06.2007 um 09:01 Uhr

Und was passiert, wenn die Anhörung der einzelnen Mitarbeiters nicht satt gefunden hatt?

M
Mona-Lisa

28.06.2007 um 09:10 Uhr

@NEC, jede Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam! Aber wo kein Kläger, da kein Richter.... Mein erster Weg als Betroffener wäre zum Rechtsanwalt! 3 - Wochenfrist beachten!

W
Werner

28.06.2007 um 09:24 Uhr

Hallo NEC, Ihr als BR habt die Mitarbeiter nicht angehört, wenn ich das richtig verstanden habe. Im §102 Abs.2 S.4 BetrVG heist es: Der Betriebsrat "SOLL", soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. Anders wenn der ArbGeb. Euch als Betriebsrat nicht vor der Kündigung angehört hat. Dann ist die Kündigung unwirksam!

M
Mona-Lisa

28.06.2007 um 09:45 Uhr

@Werner, dieses "SOLL", wie du korrekt anführst, sollte aber für jedes BR-Gremium als ein "MUSS" ausgelegt werden!

N
NEC

28.06.2007 um 10:06 Uhr

Anhörungsverfahren durch den AG hat es über den Interessenausgleich gegeben, nur wir haben die einzelen Mitarbeiter nicht angehört, da die Kündignugen ja betriebsbedingt sind.

W
Werner

28.06.2007 um 10:17 Uhr

@ML, ein MUSS ist es bei uns auch! NEC fragte was passiert wenn die MA nicht vom BR angehört wurden! Darauf bezog sich meine Antwort. Nämlich NICHTS. Wie sich das evtl. politisch im Betrieb auswirkt ist was anderes als eine arbeitsrechtliche Auswirkung.

P
paula

28.06.2007 um 10:19 Uhr

@NEC "....nur wir haben die einzelen Mitarbeiter nicht angehört, da die Kündignugen ja betriebsbedingt sind"

Das halte ich für einen gewaltigen Fehler. Wie könnt ihr denn sicher sein, dass die vorgelegten Sozialdaten stimmen. Da würde ich immer den Kollegen befragen! Wenn es nämlich dumm läuft stimmen die nicht und trotzdem ist dieser Mangel im Kündigungsschutzprozess unbeachtlich. Der AG muss ja nur die Sozialdaten beachten, die im bekannt sind. Und dann?

N
NEC

28.06.2007 um 11:05 Uhr

Einen Fehler in den Sozialdaten, vor allem die Unterhaltspflichten, würde ich ausschliessen, da unsere BR-Mitglieder so eng mit den betroffenen Personen zusammen arbeiten und sich großteils auch privat kennen, das Fehler dort sofot aufgefallen wären.

Aber für die Zukunft werden wir dies berücksichtigen. Bei anderen Kündignungen haben wir die Anhörung in der Vergangenheit aber immer vorgenommen. Um zusätzlich noch sicherer auf diesem Gebiet zu werden, haben wir uns bereits für ein Seminar angemeldet, was aber erst im September stattfindet.

Hat jemand noch eine Meinung zu meiner ersten Frage?

Sollte der BR beim Kündignugsgespräch des AG dabei sein oder nicht?

P
pirat

28.06.2007 um 11:12 Uhr

@Nec, wenn der/die Kollegen/in das wollen und den BR fragen ob er mit dabei sein könnte, kann man das nicht abschlagen. Es ist mit einer den schlimmsten Dinge die ich in meinem Leben mitgemacht habe. Da hilft dir auch kein dickes Fell und du könntest nur noch kotzen.

R
rosa

28.06.2007 um 12:56 Uhr

Hallo pirat! Wie recht Du hast.
Es ist für mich jedesmal ein Alptraum.

M
Mona-Lisa

28.06.2007 um 13:04 Uhr

@pirat, Rosa, dieser Alptraum beinhaltet so ziemlich alles was sich keiner wünscht: von Tränenausbrüchen und Schuldzuweisungen bis zu Wutausfällen...

K
Kölner

29.06.2007 um 00:36 Uhr

@all Ich meine ja, dass man nur bei diesen Gesprächen als BR dabei sein sollte, wenn der betroffene AN das will. Ausschließlich.

P
pirat

29.06.2007 um 00:41 Uhr

@kölner, nur ausschließlich. Das tut man(n) sich nicht freiwillig an.

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