Vorsitzender und Stellvertreter entscheiden Sachen alleine
Wir sind sieben Mitglieder. Oft kommt es vor, dass der Vorsitzender und sein Stelliie unter sich besprechen ohne andere Mitglieder zu involvieren. Beispiel: ein Mitarbeiter wurde von seinem Vorgesetzten zu einem "Personalgespräch" gebeten. Er rief den Stellie an und bat ihm mit zum Gespräch. Der Stellie berät alleine, dass ein (und damit auch er selbst)BR-Mitglied zuerst nicht dabei sein sollte. Der MA sollte dann das Gespräch abbrechen, sollte es in einer ungewunschen Richtung gehen. Es kam auch dazu. Der MA wurde nämlich gebeten einen neuen Job zu suchen. Darauf hin ging er zum Betriebsrat. Der Stellie und der Vorsitzender setzten sich zusammen und einigten sich, der eine sollte sich mit dem MA an einem nächsten Gespräch mit AG dabei sein. Die andere BR-mitglieder erfuhren mehrere Tagen nicht davon. Der MA war auch eine Woche im Urlaub. Der Stellie und Vorsitz dachten es hatte keine Eile den anderen zu informieren.
Wie ist es rechtlich vorgesehen? Ist es üblich, dass so eine Sache nur unter diesen beiden besprochen werden oder muss es als Gremium besprochen werden? Wenn letzteres gibt es einen guten Grund dafür: z.B. die sieben Mitglieder haben ein wissen die zusammen genutzt werden soll.
Community-Antworten (5)
07.03.2018 um 23:30 Uhr
Es ist nicht klar, ob der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter den stellv Betriebsratsvorsitzenden zum Personalgespräch hinzugebeten hatte.
Bittet der MA, so kann er in Gesprächen nach §§ 81 bis 84 BetrVG ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens hinzuziehen, da muß keineswegs der gesamte BR involviert werden. Das BR-Mitgl muß der Bitte nachkommen.
Ob der AG so einfach ein BR-Mitgl ohne Einverständnis des MA zu einem Gespräch hinzuziehen kann, weiß ich nicht genau, würde aber eher auf "nein" tippen, wegen Datenschutz. Auch hier gilt: Was der AG nicht dem BR-Vorsitzenden mitteilt, muß nicht mit dem Gremium geteilt werden.
Wenn der MA zum BR geht, kommt es drauf an: Zieht der MA das BR-Mitgl nur zu einer Beschwerde gem § 84 BetrVG hinzu, muß das BR-Mitgl wie gesagt den BR nicht informieren. Insbesondere wenn der MA ausdrücklich wünscht, daß der Inhalt des Personalgesprächs vertraulich bleibt, sollte man das respektieren und den restl BR nicht einweihen. Legt der MA aber eine Beschwerde gem § 85 ein, muß selbstverständlich der gesamte BR beraten.
08.03.2018 um 00:18 Uhr
"Insbesondere wenn der MA ausdrücklich wünscht, daß der Inhalt des Personalgesprächs vertraulich bleibt, sollte man das respektieren und den restl BR nicht einweihen."
Solange der MA nicht ausdrücklich einwilligt, darf ein BRM dem BR nichts vom Personalgespräch erzählen.
08.03.2018 um 08:56 Uhr
@Basilica der AG hatte den Mitarbeiter zu einem Personalgespräch gebeten. Der Mitarbeiter hatte den BR stellie gebeten da zu sein. Der BR Stellie hatte empfohlen der MA soll das erst alleine machen.
08.03.2018 um 20:06 Uhr
@ celestro In den Fällen der §§ 82 und 83 BetrVG muß ich Dir zustimmen. Weitergabe an andere BR-Mitgl ohne ausdrückliche Einwilligung des MA ist unzulässig, wäre uU sogar eine Straftat. In puncto § 81 BetrVG schweigen sich die mir bekannten Kommentare zur Schweigepflicht des hinzugezogenen BR-Mitgl aus; ausdrücklich gesetzlich geregelt ist da nichts. Bezüglich des § 84 BetrVG merkt der Fitting (Rn 14) an, daß für das hinzugezogene BR-Mitgl keine besondere Schweigepflicht bestehen würde, allerdings das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (und dazu gehört mW das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung) des MA zu achten sei; darunter kann dann wieder jeder verstehen was er will..
@ bigbruv Daß ein BR-Mitgl sich weigert, auf Wunsch eines MA an einem Chef-Gespräch teilzunehmen, ist verwunderlich. Interessant wäre jetzt zu erfahren, ob dem MA wegen schlechter Leistung oder irgendwelcher Vergehen gekündigt werden sollte und der Chef ihm zuvor die Möglichkeit geben wollte, erst einmal anderweitig einen Job zu finden; oder wurde der MA gem § 81 BetrVG über eine Umorganisation in der Firma unterrichtet, die seinen Arbeitsplatz wegfallen ließe?
09.03.2018 um 01:19 Uhr
"Daß ein BR-Mitgl sich weigert, auf Wunsch eines MA an einem Chef-Gespräch teilzunehmen, ist verwunderlich."
Wo soll im Eingangspost eine Weigerung zu finden sein ? Der Stellvertreter hat den MA "überredet" zunächst allein in das Gespräch zu gehen und ist dann "dazu gekommen". Ob das clever war, ist eine ganz andere Sache.
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