Teilzeitbeschäftigung und BR Mitglied
Hallo Eine Kollegin und BR Mitglied von uns geht Mittwoch, Donnerstag und Freitag arbeiten. Wir haben aber jeden Montag Sitzung. Muss Sie zur Sitzung kommen? Sie ist ordentliches Mitglied. Viele Grüße
Community-Antworten (5)
20.02.2019 um 12:52 Uhr
"Muss Sie zur Sitzung kommen?"
Nein, sie darf. Sie muss jedoch geladen werden. Wenn sie eine Verhinderung angibt, wird ein Ersatzmitglied geladen.
Vielleicht könnt ihr die Sitzung generell auf einen Tag legen, an welchem sie arbeitet.
20.02.2019 um 12:52 Uhr
Gegenfrage: Muss es immer Montags sein?
Wir haben bei uns auch Teilzeitkräfte im BR und die JAV Berufsschule. Deshalb wird für jedes Jahr die Termine für die turnusmäßiges Sitzungen entsprechend festgelegt, wenn alle planmäßig im Betrieb sind.
20.02.2019 um 12:52 Uhr
Das kommt unter anderem darauf an, ob die Kollegin an ihrem freien Tag verhindert ist. Wenn ihr die Teilnahme am Montag nicht möglich ist, solltet Ihr (wenn noch nicht getan) über einen anderen Sitzungstermin nachdenken. Irgendwie müsst Ihr es hinbekommen, dass die Kollegin ihren Verpflichtungen als BRM nachkommen kann.
20.02.2019 um 12:58 Uhr
Sie MUSS nicht, aber was macht das für einen Sinn?
Ich denke mal ihr solltet euch zusammensetzen und verschiedene Möglichkeiten bedenken. 1.) könnt ihr eure wöchentlichen Sitzungen auf Mittwoch, Donnerstag oder Freitag verlegen. 2.) Hat die Kollegin die Möglichkeit, Montags zu kommen und dafür einen der anderen Tage frei zu nehmen.
Wenn beides nicht geht, sollte die Kollegin sich vielleicht mal selber fragen, welchen Sinn es macht, im BR zu bleiben. Wenn ich an keiner Sitzung teilnehmen kann dürfte es schwer sein, konstruktiv mitzuarbeiten, da ihr die Informationen und die Möglichkeit der Einflussnahme fehlen. Nachdem euch die Abwesenheit bekannt ist, müsstet ihr auch jedesmal ein Ersatzmitglied einladen.
20.02.2019 um 13:45 Uhr
Hallo Danke für die Info. Sie kommt zu jeder Sitzung und bekommt die Zeit gutgeschrieben. Von daher alles ok. Gruß Olla
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