Hallo, wenn ein AN zum 31.7 gekündigt werden soll mit einer Kündigungsfrist von einem Monat muß er ja bis zum 30 Juni gekündigt werden. Nun meine Frage: Der 30 fällt auf einen Soonabend und die Kündigung wird nicht persöhnlich überreicht kommt es dann auf das Datum des Poststempels an oder ist die Kündigung auch rechtlich wenn die post am Montag zugestellt wird?