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Beschlussfähigkeit mit/ohne Ersatzmitglieder?

E
Eule
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern und 4 Ersatzmitgliedern.

Fragen: Die Einladung zur Sitzung wurde verteilt und am Tag der anstehenden Sitzung fällt ein Mitglied wegen Krankheit oder anderen Gründen aus. Der BR erfährt dies ca. 1 Stunde vor Beginn der Sitzung. Muss in diesem Fall ein Ersatzmitglied zur Sitzung eingeladen werden?

Sommermonat: ca. vier ordentliche Mitglieder befinden sich in Urlaub inkl. Vorsitzender. Der stellv. Vorsitzender ist krank. Es müssen nun vier Ersatzmitglieder zur Sitzung eingeladen werden. Das heißt die Ersatzmitglieder befinden sich in der Mehrheit. Sind diese Beschlussfähig bzw. müssen diese in dringenden Fällen einen Beschluss fassen? Kann der BR in seiner GO festlegen, wie/wann und durch wen ein Beschluss gefasst werden kann/darf?

Für Ihre Unterstützung uns in diesen Punkten weiterzuhelfen danken wir im voraus und freuen uns auf eine kurzfristige Rückinfo.

3.85001

Community-Antworten (1)

J
Jube

27.06.2007 um 17:31 Uhr

Das Ersatzmitglied kann selbstverständlich noch kurzfristig nachgeladen werden, ob es noch abkömmlich ist oder nicht. Beschlussfähigkeit ist dennoch gegeben, auch wenn so viele Ersatzmitglieder in der Sitzung sind. Wenn ihr Euch nicht sicher seid, vertagt die strittigen Beschlüsse, so es denn keine dringenden Fristen gibt, ansonsten müsst Ihr sogar beschliessen. Beschlüsse fasst das Gremium oder ein beauftragter Ausschuss, da kommt auch keine GO gegen an.

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