Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern und 4 Ersatzmitgliedern.

Fragen:
Die Einladung zur Sitzung wurde verteilt und am Tag der anstehenden
Sitzung fällt ein Mitglied wegen Krankheit oder anderen Gründen aus. Der
BR erfährt dies ca. 1 Stunde vor Beginn der Sitzung. Muss in diesem Fall
ein Ersatzmitglied zur Sitzung eingeladen werden?

Sommermonat: ca. vier ordentliche Mitglieder befinden sich in Urlaub inkl.
Vorsitzender. Der stellv. Vorsitzender ist krank. Es müssen nun vier
Ersatzmitglieder zur Sitzung eingeladen werden. Das heißt die
Ersatzmitglieder befinden sich in der Mehrheit. Sind diese Beschlussfähig
bzw. müssen diese in dringenden Fällen einen Beschluss fassen?
Kann der BR in seiner GO festlegen, wie/wann und durch wen ein Beschluss
gefasst werden kann/darf?

Für Ihre Unterstützung uns in diesen Punkten weiterzuhelfen danken wir im
voraus und freuen uns auf eine kurzfristige Rückinfo.