Hallo,
Unsere Betriebskantine gehört nicht zu unseren Betrieb.
Ein unserer MA hat sich mit der Kantinenkassirerin gestrieten und angeblich hat sie auch
beleidigt, so dass sie sich bei ihre Firmenleitung beschwert hat. Die haben dann ihre Zeigen
gefragt und die Beschwerde weiter an unserer AG geleitet. Jetzt will der AG eine Abmahnung
aussprechen (weiß ich nach dem Geschprech mit dem betroffenen MA).
Darf er das?
Muss er kein Tatbestand beweisen?
Solten die Zeigen unsererseits nicht angehört werden?
Kann ich als BRV darauf besthen, dass bevor die Abmahnung kommen solte, das Ganze
einbißchen gerechter und beweisenreicher untersucht wird?