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Was tun gegen ungerechte Abmahnung?

B
bänder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unsere Betriebskantine gehört nicht zu unseren Betrieb. Ein unserer MA hat sich mit der Kantinenkassirerin gestrieten und angeblich hat sie auch beleidigt, so dass sie sich bei ihre Firmenleitung beschwert hat. Die haben dann ihre Zeigen gefragt und die Beschwerde weiter an unserer AG geleitet. Jetzt will der AG eine Abmahnung aussprechen (weiß ich nach dem Geschprech mit dem betroffenen MA). Darf er das? Muss er kein Tatbestand beweisen? Solten die Zeigen unsererseits nicht angehört werden? Kann ich als BRV darauf besthen, dass bevor die Abmahnung kommen solte, das Ganze einbißchen gerechter und beweisenreicher untersucht wird?

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Community-Antworten (32)

W
Werner

27.06.2007 um 11:12 Uhr

Hallo bänder, bei Abmahnungen gibt es kein MBR oder eine Beteiligung des BR. es sei den der MA beschwert sich nach erteilter Abmahnung bei Euch.

M
Mona-Lisa

27.06.2007 um 11:14 Uhr

@Werner, und dann? Wie kannst Du dem Mitarbeiter helfen?

B
Bergmann

27.06.2007 um 11:15 Uhr

@ Werner,

und nachdem sich der MA beim BR beschwert hat-- welche rechtlichen Eingreifsmöglichkeiten bekommt dann der BR ??

W
Werner

27.06.2007 um 11:25 Uhr

Wenn der BR die Beschwerde als berechtigt erachtet, hat er beim ArbGeb. auf eine Einigung hin zu arbeiten. Obs klappt steht auf einem anderen Blatt! Der Weg übers Arbeitsgericht auf entfernung der Abmahnung aus den Akten sollte m.E. die letzte Möglichkeit sein und bleiben. Die wenigsten MA`s klagen doch gegen den ArbGeb. wegen befürchteter Represalien.

D
Dummi

27.06.2007 um 11:26 Uhr

@bänder Du sagst , "die Kantine gehört nicht zu eurem Betrieb". Dann kann der AG das Fehlverhalten doch gar nicht abmahnen. Gruss

P
paula

27.06.2007 um 13:34 Uhr

@Werner und da es sich bei der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte um einen Rechtsanspruch handelt ist keine Entscheidung durch die Einigungsstelle möglich

@Dummi "Du sagst , "die Kantine gehört nicht zu eurem Betrieb". Dann kann der AG das Fehlverhalten doch gar nicht abmahnen."

kann er nicht? Das halte ich für ein Gerücht

D
Dummi

27.06.2007 um 13:48 Uhr

@paula Hatte die Aussage von bänder so verstanden, das sie extern essen gehen. Also die eine Firma geht zu einer anderen in die Kantine. Wenn das nicht so ist,liege ich natürlich falsch Gruss

P
pirat

27.06.2007 um 14:17 Uhr

@ Paula, Unsere Betriebskantine gehört nicht zu unseren Betrieb..... Ein unserer MA hat sich mit der Kantinenkassirerin gestrieten und angeblich hat sie auch beleidigt, so dass sie sich bei IHRER Firmenleitung beschwert hat. so habe ich das aber auch verstanden.

J
Jube

27.06.2007 um 14:28 Uhr

Wenn ich also Streit mit meinem Nachbarn habe und der sich bei meinem AG beschwert, bekomme ich dann auch eine Abmahnung???!

Darüber und ähnliche Beispiele sollte man mal mit dem AG reden, vielleicht sieht er dann ja den Schwachsinn ein.

D
Dummi

27.06.2007 um 14:39 Uhr

@bänder Wie ist das genau mit der Kantine. Ist das eine völlig andere Firma? Gruss

DG
Der Gedankengang

27.06.2007 um 15:20 Uhr

Jube

JA, weil Du ja die Friedenspflicht als Nebenabrede in deinem Arbeitsvertrag hast. Du musst ja schliesslich auch an den Ruf deiner Firma denken, was sollen den Bitte die Kunden erwarten wen Sie wissen was Du für ein Streithammel bist.

Jube lebe den Dienstleistungsgedanken der Sklavenzeit, dann bist du auch für Abmahnungen aller Big Borther bereit.

Das ist so wie mit der Abmahnung, deren sinn und unsinn hat der AG vom Fred Schreiber auch nicht Verstanden, Er sagt sich > Meine firma , mein Scloss, mein Haus mein Recht .... Erstaunlich welche "Freiräumme" es hier bei uns in der Buntenrepublik" gibt. Es ist eben nicht alles Gold was Glänzt und nicht jede Abmahnung ist eine .... aber sollte der jenige wirklich dafür vors Gericht gehen ?

P
paula

27.06.2007 um 16:44 Uhr

Es ist immer eine Frage des Einzelfalls. Aber auch außerdienstliches Verhalten kann durchaus eine Abmahnung bzw. Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist aber ein dienstlicher Bezug. So ist vor kurzem der Fall eines Versicherungsangestellten im Innendienst durch die Presse gegangen, der bei einer anderen Gesellschaft einen Versicherungsbetrug begannen hat. Der MA meinte es würde sich ja um außerdienstliches Verhalten handeln. Die Kündigung hat aber doch gehalten....

W
Waschbär

27.06.2007 um 16:49 Uhr

Paula,

er wurde gekündigt weil eine weiterführung des Arbeitsverhältniss nicht mehr zumutbar war.

a.strafbare handlung b. verstrickung mit der Arbeitsstelle bzw tätigkeitsfeld,

Aber Du hast recht, ausser dienstlich heisst nicht ausser rechtlich. ABER .......... Dort ist eine enge definition, verankert, es gibt für den Ag auch hier kein "Persilschein" . nicht mal in Harburg Mitte !

B
bänder

27.06.2007 um 16:58 Uhr

Wir sind Untermieter, die eine von drei Produktionshallen bei eine großere Firma mieten und auch in die Kantine gehen dürfen, so wie große Besprechungszimmer kurzeitig mieten (z.B. für Betriebsversamlung), sonst gehört uns nichts hier.

DHVNA
der Hundeartige von neben an

27.06.2007 um 17:37 Uhr

Untermieter ... ????

Ist das den Erlaub bei euch ? Habt ihr den Vermieter gefragt ?

Und wie hält er es mit der Ordnung im Betrieb... oder ihr ?

Untermieter BV ?

D
Dummi

27.06.2007 um 17:43 Uhr

@bänder Mit der Kassiererin aus einem anderen Betrieb streiten- kann vorkommen. Sie beleidigen- muß nicht sein. Aber dafür eine Abmahnung kassieren-? Glaub ich eher nicht. Gruss

S
SSGG

27.06.2007 um 17:49 Uhr

jetzt verklicker mir mal einer, was für ein dienstlicher Bezug vorliegt, wenn ich während meiner Mittagspause, die nicht meine Arbeitszeit ist, in die Kantine gehe und eine Pöbelei mit einem Kantineangestellten(die nicht zum Betrieb gehört) anfange, weil deren/dessen Haare in die Suppe fallen und ich mich darüber heftig beschwere....diese Kantinenkraft sich dann bei meinem AG über mein Verhalten beschwert? Gibt es noch eine andere Friedenspflicht, nicht die zu Arbeitskampfmaßnahmen, die mit dem konkreten Fall zu tun hat?

P
paula

27.06.2007 um 18:14 Uhr

Beleidigungen sind erst mal auch strafbar auch wenn meistens auf den Privatklageweg verwiesen wird. Dienstlicher Bezug? Auch das kann gegeben sein. Nehmen wir mal an, man nimmt noch einen Kunden mit in die Kantine und man tritt dort offiziel als MA der Fa. Meier-Müller-Schulze Co. KG auf, da auch noch ein Tisch reserviert ist.

Sicher konstruiert aber den Ausgangsfall kennen wir ja auch nicht genau. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an....

W
Waschbär

27.06.2007 um 18:29 Uhr

paula, Was machts Du bitte mit dem kunden in der Kantiene welche nur für Mitarbeiter ist ?

Ist Pausenzeit den Nicht "Privatzeit" ?

und wenn die Kantiene schon öffentlich ist ....

?

P
paula

27.06.2007 um 18:31 Uhr

Wir gehen mit den Externen ständig in die Kantine. Du darst bei uns keine Kunden in ein Restaurant außerhalb einladen.

W
Waschbär

27.06.2007 um 18:32 Uhr

Dummi,

es kommt auf die Wörter an, inhalt der Beleidigung. Tragen von Arbeitskleidung oder aber Tragen von Firmen abzeichen.

Der AG, kann mit dem Argument kommen.... Meine Firma mein ruf....

Da könnte es schon sein das der jenige eine Abmahnung Kassiert .-)

D
Dummi

27.06.2007 um 18:38 Uhr

@waschbär UPS, gut zu wissen. Gruss

W
Waschbär

27.06.2007 um 18:56 Uhr

@ Dummi, keine Ursache .

@ Paula, ich darf schon mit meinen Kunden ins Restorante gehen , sogar in der Arbeitszeit. Aber viele sind Gesundheitlich sagen wir mal nicht mehr "Salon" fähig .

Paula , darf ich dein Externer sein ... ich wasche auch hinterher das Geschrr ab .-)

pps . ist auch immer eine frage der Berufsgruppe und der Vorschriften z.b Sauberkeit etc...

K
Kölner

27.06.2007 um 19:31 Uhr

@all Was wird eigentlich diskutiert? Es wird doch wohl nicht ernsthaft bezweifelt, dass der BR mit der Abmahnung nix zu tun hat! Es wird wohl auch nicht ernsthaft bestritten werden können, dass der AG einen AN abmahnen könnte, wenn die Geschehnisse genau so abgelaufen sind. Aber da liegt m.E. eher der Haken. Ich habe ja schon von einer "Druckkündigung" gehört und selbige schon erlebt, aber eine "Druckabmahnung"?

DT
Der TED

27.06.2007 um 19:59 Uhr

Kölner genau das ist es was ich dir sagen wollte. Diese Fernseh Talkrunden "Versauen" alles.Die stellen Thesen auf .Da Drucktes einen den Magen aus ! Deshalb Wundert es mich überhaupt nicht, das es hier Fernseh "Efekte" gibt ! Bildverzerungen,Schnee Gestöber,Testbilder und Kanalüberschneidungen !

Das alle sind die folgen vom Fernsehn BR !

K
Kölner

27.06.2007 um 20:03 Uhr

@TED Ja ne is klar...

P
paula

27.06.2007 um 21:12 Uhr

@waschbär

für den Abwasch haben wir schon jemanden. Das wäre nicht das Thema. Aber meinst Du Du würdest am Pförtner vorbeikommen?

K
Kölner

27.06.2007 um 21:15 Uhr

@paula Ihr habt einen Pförtner? Dein Profil lässt sich nunmehr etwas mehr er-puzzeln...

L
Lotte

27.06.2007 um 21:23 Uhr

paula, zimmermädchen? ;-)))

bänder, würde an Stelle des MA gar nichts weiter unternehmen. Falls es zur Kündigung und anschließender Klage kommt, wird jede Abmahnung sowieso nochmal auf ihre Richtigkeit überprüft. Lediglich eine Gegendarstellung für den BR und die eigene Akte würde ich verfassen.

B
bänder

28.06.2007 um 10:47 Uhr

Danke an Alle! Inzwieschen wurde die Abmahnung ausgesprochen, und da ist tatsächlich das Wort "Firmenruf" vorgekommen (Hut ab Waschbär), aber sonstige Vorwürfe und Tatbeschreibung sind sehr "wahrheitabweichend", so dass der MA sich wegen ungerechten anschuldigung bei BR beschwert hat (berechtigt, finde ich). Ich sehe keinen Grund warum der AG nicht von mir erfaren darf, dass es nicht sein Rewier war (auserhalb der Firma werend der Ruhepause), und was Ruf der Firma angeht kann ich nur sagen: die Kassiererin hat auch kein guten Ruf, sie wird Auch von eigenen Leuten als unfreundlich und dumm bezeichnet.

U
unwissenderBR

28.06.2007 um 12:02 Uhr

@bänder So wird man auch nicht weiterkommen, das ist die Sache doch garnicht wert. Sammelt in der Firma ein bißchen Geld, kauft eine paar Blumen, schick den Mitarbeiter loss, sich zu entschuldigen. Kassiererinnen sind auch Menschen, wer weiss was da wirklich passiert ist. Alles andere wird die Fronten nur verhärten und anschliessend kommt keiner ohne Gesichtsverlust heraus. Der AG sollte dann die Abmahnung zurücknehmen, da sich die Parteien ja hoffentlich gütlich geeinigt haben. Ich glaube nicht, dass es Ziel der Kassiererin war, jemandem eine Abmahnung zu verpassen. Nehmt die Kassiererin mit ins Boot.

W
Waschbär

29.06.2007 um 08:32 Uhr

paula, na klar komme ich am Pförtner vorbei ! (den Schleich Weg .kennt ja nun jeder )

Bänder , ich habe gar keinen Hut ....

Kölner,

was für Puzzel "Paula" Bayern scheint eine wichtige verbindung zu sein.

Ted , Ich habe sogar schon DVD ...

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