Erstellt am 27.06.2007 um 06:45 Uhr von Kölner
@seemann
Überall!
Informationsrechte, Beteiligungsrechte, Mitbestimmungsrechte - hinsichtlich § 87 BetrVG sind da viele Dinge denkbar.
Vor allem dann, wenn das "Schlanke Management" massive Auswirkungen auf den Bestand des Personals haben wird - was dabei ja immer zu vermuten ist.
Erstellt am 27.06.2007 um 12:07 Uhr von seemann
Danke Kölner,
für die Info das vermuten wir auch.
LG