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Fianzieller Nachteil bei einer theoretische Entwicklung

N
Niko_P.
Feb 2019 bearbeitet

Moin zusammen, ich bin seit 2 Jahren BRV. Kurz vor meiner Wahl gab es meinerseits eine Bewerbung als Teamleiter (Lager) in der ich aber nicht berücksichtigt wurde bzw ein Kollege mit der gleichen Ausbildung den Job bekommen hat. Dieses Jahr wurden durch größere Um- und Neubauten neue Posten besetzt. Unter anderem hat jeder Teamleiter (es gibt 3 für verschiedene Bereiche) einen Stellvertreter bekommen, dieser hebt sich natürlich in der Entlohnung noch von der Stammbelegschaft ab. Ich habe nun bei meinem Gruppenleiter angemerkt das ich durch meine Ausbildung Theoretisch mindestens zur Wahl des Stellv. gestanden hätte, dies aber durch meine BRV-Tätigkeit nicht wurde und ich dadurch einen finanziellen Nachteil sehe der bitte ausgeglichen werden soll. Passt ihm natürlich nicht.

Tipps wie ich es ihm sachlich klar darstellen kann bzw. gern auch rechtlich darlegen kann?

Grüße Niko

29607

Community-Antworten (7)

C
celestro

19.02.2019 um 18:42 Uhr

Du hast glaube ich alles gemacht, was man hier machen kann. Außer dran bleiben und ggf. klagen, wenn Dir die (Gehalts-)Entwicklung nicht gewährt wird.

C
Challenger

19.02.2019 um 22:33 Uhr

Nach Deinen Bisherigen Ausführungen bist Du in Deiner beruflichen Entwicklung benachteiligt worden.

§ 78 BetrVG - Schutzbestimmungen -

Die Mitglieder des Betriebsrats, ........................ dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

D
DummerHund

19.02.2019 um 23:57 Uhr

Ich für meinen Teil sehe hier keine Benachteiligung. Die erste Bewerbung war vor der BR Wahl. Eine Benachteiligung zu dem Zeitpunkt müsste man nachweisen können. Was einen Stellvertreter des Teamleiters zu jetzigen Zeitpunkt betrifft. " Ich habe nun beim Teamleiter angemerkt" Anmerken kann ich viel...… nur wenn ich mich benachteiligt fühle um einen neuen Posten musss ich mich auch erstmal neu um diesen Posten bewerben.

G
ganther

20.02.2019 um 00:10 Uhr

um aus diesen paar Angaben eine Benachteiligung herauslesen zu können, gehören aber schon mehr als hellseherische Kräfte...

E
Erbsenzähler

20.02.2019 um 09:15 Uhr

Für solche Fälle hätte eine sogenannte Vergleichsgruppe aus MA der Abteilung gebildet werden müssen. An deren "Entwicklung" nimmst du dann teil und dein Entgelt entwickelt sich so. Bei mir läuft das ohne Probleme.

C
Challenger

20.02.2019 um 12:45 Uhr

Zitat Dummerhund : Ich für meinen Teil sehe hier keine Benachteiligung. Die erste Bewerbung war vor der BR Wahl.

Stimmt auffallend. Ich war wohlmit meinen Gedanken woanders.

D
DummerHund

21.02.2019 um 22:55 Uhr

@ Challenger" . Ich war wohlmit meinen Gedanken woanders". Deine Frau wird´s dir danken. Schmunzel.

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