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Sind Nachrücker aus nicht gewählter Liste möglich?

A7
Andy 76
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, Ich habe eine theoretische Frage, die ich einem Mitarbeiter nicht beantworten konnte.

Folgende Situation: Wir sind ein Callcenter mit einer für die Branche üblichen hohen Fluktuation. Unser Betriebsrat wird aus 7 Mitgliedern bestehen. Zur Wahl treten 5 Listen an, wobei eine Liste vermutlich nicht in den Betriebsrat gewählt wird (Hammerkandidaten der GF). Im jetzigen Betriebsrat, der erst seit 18 Montanen besteht, ist eine Liste schon erschöpft. Diese Situation dürfte im neuen Betriebsrat wieder eintreten.

Meine (theoretische) Frage: Wenn alle im Betriebsrat vertretenen Listen erschöpft sind, können dann die Kandidaten der eigentlich nicht gewählten Liste nachrücken? Oder muß ggf. neu gewählt werden?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

21.04.2006 um 21:33 Uhr

@Andy 76 Grundsätzlich gilt: Wenn die Ersatzmitglieder einer Liste erschöpft sind folgen die Ersatzmitglieder der nächsten Liste bis kein Ersatzmitglied mehr zu finden ist.

Aber die Sache mit dem Nachrücken ist angesichts des zu berücksichtigen Minderheitengeschlechtes noch um einiges komplizierter.

M
mumie

22.04.2006 um 18:01 Uhr

Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschließen. Dann gibt es Neuwahlen. Das steht im BetrVG §13 (2) Punkt 3. Die Kandidaten der "Hammerliste" kämen dann nicht mehr zum Zug.

F
Fayence

22.04.2006 um 21:32 Uhr

@ mumie

Dein Vorschlag ist doch wohl das Allerletzte!!! Als Kandidatin der "Hammerliste" wüsste ich sehr genau, wie ich meine KollegInnen über die "Machtgeilheit" anderer Listenmitglieder und deren demokratischen Verständnis aufklären würde.

Im übrigen war die Frage lediglich, ob bereits eine Neuwahl eingeleitet werden muss, wenn die Ersatzmitglieder der Listen erschöpft sind, welche einen Sitzanspruch im BR erlangt haben. Falls für andere Listen jeweils mind. 1 Stimme abgegeben wurde, ist dem nicht so. Dann rücken auch deren Mitglieder nach.

M
mumie

23.04.2006 um 00:22 Uhr

@ Fayence

Wenn du als Kandidatin der "Hammerliste" wüsstest, was zu tun ist, dann wäre doch eine Neuwahl sogar von Vorteil für diese Liste.

Mir ist klar, das mein Vorschlag nicht der feinen englischen Art entspricht.

Mein Vorschlag ging von der Überlegung aus, das es sich um ein Callcenter handelt. Mit der dort eben üblichen hohen Fluktuation. Sollte die "Hammerliste" die Liste der Geschäftsleitung sein, dann ist in dieser Liste die Fluktuation vermutlich nicht so hoch. Und die Mitglieder dieser Liste kämen im Laufe der Zeit doch noch in den Betriebsrat. - Obwohl sie eigentlich nicht gewählt sind. Und das entspricht dann eben nicht dem Wahlergebnis.

Meiner Meinung nach kann der bestehende Betriebsrat in dieser Situation ohne schlechtes Gewissen die Gesetzeslage ausnutzen. - Und Neuwahlen einleiten.

A7
Andy 76

23.04.2006 um 01:51 Uhr

Soweit erstmal vielen Dank für eure Antworten. Meine Frage ist ja soweit beantwortet. Die Frage war ja nur theoretisch und ich hoffe, dass diese Situation gar nicht erst eintreten wird. Ob sich ein Betriebsrat nun auflöst, ist ja Gott sei Dank nicht Aufgabe des Wahlvorstandes.

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