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MA droht anderer MA mit Kündigung - falls er nicht in die Pensionskasse eintritt?

B
Burlington
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an alle,

hier möchte ich gerne euer Meinung zu folgendes Thema wissen: Wir haben eine betriebliche Pensionskasse. Im Arbeitsvertrag wird darauf hingewiesen. Die Teilnahme ist aber immer noch Freiwillig (wurde auch von der Personalabt. bestätigt). Ein neuer Mitarbeiter wurde aber gerade von dem zuständigen MA der Entgeldabteilung mit der Kündigung gedroht, falls er nicht in die Pensionskasse eintritt. Es geht lediglich um das Verhalten des MA der Entgeldabteilung. Wie würdet ihr damit umgehen?

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Community-Antworten (3)

P
paula

26.06.2007 um 12:47 Uhr

Der MA könnte sich offiziell beim BR beschweren. Dann läuft das Verfahren nach § 84, 85 BetrVG ab. Man kann aber auch mal ganz formlos den AG fragen wie er den Sachverhalt behandeln möchte.

D
Dummi

26.06.2007 um 13:12 Uhr

@Burlington Ich würde erst einmal das Gespräch mit dem MA suchen. Vielleicht "freundlich" nachfragen ob dem BR da "Irgendetwas" entgangen ist, da bekanntlich nur AG und Leitende Angestellte einstellen und kündigen. Gruss

W
Waschbär

26.06.2007 um 17:21 Uhr

Burlington, hier stellt sich die Frage, wo Beschwere ich mich beim Fehlverhalten von Mitarbeitern ? Ist der Koll. der sich Genötigt fühlt bei euch richtig ?

Wollt ihr euch damit Beschäftigen ? ( Konflikt Aussage gegen aussage)

Ist nicht jemannd anders zuständig bei Nötigungen von MA´s vis Ma´s ?

Solltet ihr Handeln wollen,dann Schriftlich,da ich nicht glaube das der Entgled MA , diese aussage "eigenständig" getroffen hat ! Und da ist es schriftlich eben besser wegen dem "Druck" welchen ihr dann auf den AG aus üben könnt !

Oder macht eine BR Info ... Entgegen den Gerüchten, ist der Eintritt in die P-Kasse Freiwillig.

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