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§ 90 BetrVG als Mieter der Räumlichkeiten

D
daniel_1980_br
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen.

Ich wollte nachfragen, ob die Informationspflichten zu einem geplanten an- bzw. Umbau aus § 90 BetrVG auch gültig sind, wenn dem Unternehmen das betreffende Gebäude nicht gehört sondern "nur" Mieter ist.

Vielen Dank!

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Community-Antworten (1)

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ganther

19.02.2019 um 16:20 Uhr

na freilich. Beraten kann man da ja noch viel

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