§ 90 BetrVG als Mieter der Räumlichkeiten
Hallo zusammen.
Ich wollte nachfragen, ob die Informationspflichten zu einem geplanten an- bzw. Umbau aus § 90 BetrVG auch gültig sind, wenn dem Unternehmen das betreffende Gebäude nicht gehört sondern "nur" Mieter ist.
Vielen Dank!
Community-Antworten (1)
19.02.2019 um 16:20 Uhr
na freilich. Beraten kann man da ja noch viel
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