Erstellt am 24.10.2019 um 12:05 Uhr von Kratzbürste
Hast du dich schon einmal mit dem Gedanken befasst, dass man dich los werden will?
Und was denkst du, wie die Problemlösung durch den BR aussehen könnte?
Erstellt am 24.10.2019 um 12:38 Uhr von Pjöööng
Warum wendest Du Dich mit Deiner Beschwerde nicht direkt an Deinen Arbeitgeber?
Erstellt am 24.10.2019 um 12:50 Uhr von nicht brauchen
Weil der BR eine Allzweckwaffe ist. Man reibt an der Tür zum Betriebsrat und schwupp kommt ein BR heraus, der dir alle deine Wünsche erfüllt. Das ist so ähnlich wie bei Alladin.
Erstellt am 24.10.2019 um 12:51 Uhr von paula
…. denn dein AG kann diesen Konflikt nur lösen und nicht der BR. Das ist nicht seine Aufgabe. Der BR kann (wenn er das für erforderlich hält) vielleicht für Dich Partei ergreifen. Aber auch nicht mehr
Erstellt am 24.10.2019 um 13:16 Uhr von Kjarrigan
der ist gut nicht brauchen "Der BR und die Wunderlampe" :)
@fruehling: Dein AV läuft auf den AG und nur gegenüber dem AG kannst du deine Rechte einfordern. Es steht dem BR völlig frei deine Beschwerde abschlägig zu behandeln.
Warum Dir das dein Anwalt nicht erklärt hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Hat der Anwalt keinen Schwerpunkt in Arbeitsrecht?
Dein AG hat dich AV-mäßig zu beschäftigen / Die Stellen oder Tätigkeitsbeschriebung ist Teil des AV geworden? bzw. da steht nicht das drin was du dir wünscht? und der AG möchte den nicht ändern?
Erstellt am 24.10.2019 um 14:10 Uhr von Fruehling
Danke für die vielen Kommentare, Antworten, aber das ist nur halbwegs die Antwort auf meine Frage? Wie sieht es mit der Befangenheit vom BR aus??
Insbesondere, wenn ideses BR Mitglied, die Betreuung vom Vorgesetzten übernommen hat!
Erstellt am 24.10.2019 um 14:31 Uhr von Challenger
Zitat Fruehling : Die Vorgesetzten hatten einen Einstellungsfehler gemacht, aber machen mich dafür verantwortlich und kontruiren nun ein Performanceproblem. Meine Leistungen werden abgewertet, Falschaussagen gegenüber BR, HR und auch unserer Legal Abteilung gemacht. Seit einem Jahr werde ich gemobbt.
In Sachen Mobbing würde ich Dir empfehlen zu einem Fachanwalt zu wechseln.
Mobbing am Arbeitsplatz - der Anwalt rät
https://www.dr-hildebrandt.de › ... › Mobbing im Betrieb (Übersicht)
Erstellt am 24.10.2019 um 14:44 Uhr von Pjöööng
Ob eine Beschwerde als berechtigt erachtet wird, entscheidet ja nicht ein einzelnes Betriebsratsmitglied, sondern das Gremium. Anscheinend waren wohl mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder der Auffassung dass Deine Beschwerde nicht berechtigt war. Wie das allerdings dazu passt dass "der BR" einen möglichen Mobbingfall sieht ist mir schleierhaft.
"Mein Vorgesetzter wird beim BR durch eine Person betreut, die sowohl Personalausschussleiter ist und auch bei Eskalationen zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzter agiert und zu dem noch bei der Bearbeitung meiner Beschwerde mitgewirkt hat. Mit der Folge meine Beschwerde wurde abgelehnt."
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo hier das Problem liegen soll. Was ist das denn für ein agieren? Waum ist die Ablehnung der Beschwerde eine Folge dieser Umstände?
"Meine Frage, was kann ich hier tun?"
Wie gesagt: Du kannst Dich auch direkt beim Arbeitgeber beschweren. Die Einschaltung des BR bringt hier wenig. Du könntest Dich auch bei der betrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG beschweren. Die ist zwar formal nicht zuständig, sollte aber in der Regel weiterhelfen können.
"Wie viele Rollen, darf ein BR Mitglied ausführen bei einer Konfliktsituation?"
Da gibt es keine vorgegebenen Grenzen.
"Ist hier keine Befangenheit des BR' s im Spiel?"
"Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) Urteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter, das heißt nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Informationen bezeichnet. Eine befangene Person entscheidet folglich auf der Grundlage eines Vorurteils." (Tante Wiki)
Schwer zu sagen wenn man die Personen nicht kennt. Aber was nutzt es Dir wenn der BR befangen ist?
Und warum hier die "Betreuung des Vorgesetzten" ein Problem sein soll, verstehe ich nicht.