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Arbeitszeitgestaltung für MA - Welchen Handlungspielraum hat der BR?

L
Lotus
Jan 2022 bearbeitet

Guten Abend, eine Kollegin möchte auf Grund ihrer wiederholt auftretenden Migräne, vom Schichtdienst (Pflegebereich) befreit werden, dieser Wunsch basiert auch auf einer Empfehlung des Arztes. Muß der Arbeitgeber ihr einen anderen Dienst zuweisen? Welchen Handlungspielraum hat der BR? Wo kann ich evtl. Urteile nachlesen?

Gruß Lotus

5.13205

Community-Antworten (5)

L
Lotte

24.06.2007 um 22:18 Uhr

Lotus, vorsicht!!! Wenn der AG keinen Arbeitsplatz anbieten kann ohne Schichtdienst, kann es für die MA recht haarig werden. Es sei denn es besteht eine Schwerbehinderung, dann gilt § 81 Abs. 4, SGB IX.

K
Kölner

24.06.2007 um 22:25 Uhr

@Lotus Ausserdem sind "Empfehlungen" nur selbige... ...da müsste schon Handfestes kommen!

Hat die Frau Kinder unter 12?

L
Lotus

25.06.2007 um 01:12 Uhr

Hallo Lotte, hallo Kölner.

eine Schwerbehinderung liegt nicht vor. Was wäre denn etwas "Handfestes"? Ist es nicht möglich, dass diese Angelegenheit unter Gestaltung von Arbeitsplatz fällt?

Gruß Lotus

L
Lotte

25.06.2007 um 01:44 Uhr

Lotus, etwas Handfestes wäre zum Beispiel ein Attest des Hausarztes. Aber wie gesagt: Vorsicht ist hier die Mutter der Porzellankiste.

Z
Zeb

25.06.2007 um 01:53 Uhr

Hallo, Lotus, deine MA bräuchte nach Arbeitszeitgesetz schon eine arbeitsmedizinische Feststellung, daß sie durch den Schichtdienst gesundheitsgefährdet ist - und das ist ziemlich hoch angebunden von der Gefährdungseinschätzung und birgt die Gefahr, die schon Lotte andeutet - was, wenn keine Arbeitsplätze ohne Schichtdienst vorhanden sind... Als BR könnt Ihr da nicht viel unternehmen, außer den Blick darauf zu richten, ob eventuell schichtfreie Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen und Vorschläge machen, wenn die MA mit der GL in Verhandlung treten möchte. Was für die MA keinen Anspruch begründet.

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