Arbeitszeitgestaltung für MA - Welchen Handlungspielraum hat der BR?
Guten Abend, eine Kollegin möchte auf Grund ihrer wiederholt auftretenden Migräne, vom Schichtdienst (Pflegebereich) befreit werden, dieser Wunsch basiert auch auf einer Empfehlung des Arztes. Muß der Arbeitgeber ihr einen anderen Dienst zuweisen? Welchen Handlungspielraum hat der BR? Wo kann ich evtl. Urteile nachlesen?
Gruß Lotus
Community-Antworten (5)
24.06.2007 um 22:18 Uhr
Lotus, vorsicht!!! Wenn der AG keinen Arbeitsplatz anbieten kann ohne Schichtdienst, kann es für die MA recht haarig werden. Es sei denn es besteht eine Schwerbehinderung, dann gilt § 81 Abs. 4, SGB IX.
24.06.2007 um 22:25 Uhr
@Lotus Ausserdem sind "Empfehlungen" nur selbige... ...da müsste schon Handfestes kommen!
Hat die Frau Kinder unter 12?
25.06.2007 um 01:12 Uhr
Hallo Lotte, hallo Kölner.
eine Schwerbehinderung liegt nicht vor. Was wäre denn etwas "Handfestes"? Ist es nicht möglich, dass diese Angelegenheit unter Gestaltung von Arbeitsplatz fällt?
Gruß Lotus
25.06.2007 um 01:44 Uhr
Lotus, etwas Handfestes wäre zum Beispiel ein Attest des Hausarztes. Aber wie gesagt: Vorsicht ist hier die Mutter der Porzellankiste.
25.06.2007 um 01:53 Uhr
Hallo, Lotus, deine MA bräuchte nach Arbeitszeitgesetz schon eine arbeitsmedizinische Feststellung, daß sie durch den Schichtdienst gesundheitsgefährdet ist - und das ist ziemlich hoch angebunden von der Gefährdungseinschätzung und birgt die Gefahr, die schon Lotte andeutet - was, wenn keine Arbeitsplätze ohne Schichtdienst vorhanden sind... Als BR könnt Ihr da nicht viel unternehmen, außer den Blick darauf zu richten, ob eventuell schichtfreie Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen und Vorschläge machen, wenn die MA mit der GL in Verhandlung treten möchte. Was für die MA keinen Anspruch begründet.
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