Erstellt am 24.06.2007 um 20:18 Uhr von Lotte
Lotus,
vorsicht!!!
Wenn der AG keinen Arbeitsplatz anbieten kann ohne Schichtdienst, kann es für die MA recht haarig werden. Es sei denn es besteht eine Schwerbehinderung, dann gilt § 81 Abs. 4, SGB IX.
Erstellt am 24.06.2007 um 20:25 Uhr von Kölner
@Lotus
Ausserdem sind "Empfehlungen" nur selbige...
...da müsste schon Handfestes kommen!
Hat die Frau Kinder unter 12?
Erstellt am 24.06.2007 um 23:12 Uhr von Lotus
Hallo Lotte, hallo Kölner.
eine Schwerbehinderung liegt nicht vor.
Was wäre denn etwas "Handfestes"?
Ist es nicht möglich, dass diese Angelegenheit unter Gestaltung von Arbeitsplatz fällt?
Gruß Lotus
Erstellt am 24.06.2007 um 23:44 Uhr von Lotte
Lotus,
etwas Handfestes wäre zum Beispiel ein Attest des Hausarztes. Aber wie gesagt: Vorsicht ist hier die Mutter der Porzellankiste.
Erstellt am 24.06.2007 um 23:53 Uhr von Zeb
Hallo, Lotus, deine MA bräuchte nach Arbeitszeitgesetz schon eine arbeitsmedizinische Feststellung, daß sie durch den Schichtdienst gesundheitsgefährdet ist - und das ist ziemlich hoch angebunden von der Gefährdungseinschätzung und birgt die Gefahr, die schon Lotte andeutet - was, wenn keine Arbeitsplätze ohne Schichtdienst vorhanden sind...
Als BR könnt Ihr da nicht viel unternehmen, außer den Blick darauf zu richten, ob eventuell schichtfreie Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen und Vorschläge machen, wenn die MA mit der GL in Verhandlung treten möchte. Was für die MA keinen Anspruch begründet.