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Sind zwei von drei Betriebsräten beschlußfähig?

K
karin77
Jan 2018 bearbeitet

wir haben noch ein problem. bei der letzten betriebsratssitzung ( wir sind drei Mitglieder ) waren nur zwei anwesend da ich in urlaub war . dort wurde ein beschluß gefasst ,dass wir nicht mehr so viele Überstunden akzeptieren wollen. dies wurde dem Arbeitgeber mitgeteilt. Er sagt jetzt wenn nur zwei betriebsräte etwas beschliessen ist es nicht gültig .Hat er recht oder reichen die 2 Stimmen. Ich wäre wie alle anderen Kollegen gegen diesen Beschluß gewesen .Deshalb wurde er auch in meiner abwesenheit durchgedrückt.

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Community-Antworten (2)

D
Dummi

24.06.2007 um 19:02 Uhr

@karin77 §33 Abs2 BetrVG Es müssen mindestens die Hälfte der BRM an der Beschlussfassung teilnehmen. Gruss

DAH
Der alte Heini

24.06.2007 um 19:27 Uhr

Bei der zeitweiligen Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden.Wurde nicht das zuständige Ersatzmitglied geladen, riskiert der Betriebsrat, dass seine Beschlüsse vor dem Arbeitsgericht als unwirksam erklärt werden und damit das daraus folgende Handeln unrechtmäßig ist.

Gibt es keine Ersatzmitglieder, so ist die geschilderte Beschlußfassung, wenn rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen wurde, in Ordnung.

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