Erstellt am 18.02.2019 um 16:01 Uhr von celestro
"Zulässig in Arbeitsverträgen ist auch eine Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB auch für Arbeitnehmer gelten sollen. Damit wird die bereits erwähnte Grundregel außer Kraft gesetzt, wonach der Arbeitnehmer auch nach längerer Betriebszugehörigkeit stets mit der vierwöchigen Grundkündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden kann. Die Rechtsprechung hält derartige Regelungen in Arbeitsverträgen grundsätzlich für zulässig (BAG, Urteil v. 28.05.2009, 8 AZR 896/07).
https://www.alg-i.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen.html"
seine Kündigungsfrist ist genauso lang, wie umgekehrt die des AG für ihn wäre.