Ein Kollege hat in seinem Vertrag stehen :"Es gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB. Die längeren Kündigungsfristen gemäß §622 Absatz 2 BGB gelten auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer". Meine Frage nun. Er ist 15 Jahre bei uns im Unternehmen. Welcher Rechtsprechung ist nu geltend? Hat er weil er Kündigt 4 Wochen oder tritt nu der §622 BGB Absatz 2 in Kraft? Mein Kollege möchte am liebsten sofort aus dem Vertrag raus. Sein Vorgesetzter willigt den Wunsch auf einen Aufhebungsvertrag nicht zu. Welche Möglichkeiten haben wir nun?