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Beschlüsse - wann muss der BRV die umsetzen?

H
Heike
Jan 2018 bearbeitet

was mich interessiert, ist, wenn ein Beschluss gefasst wurde, kann der BRV diesen Beschluss doch nicht 2 Wochen aufheben und dann diesen mit Ersatzmitglieder neu behandeln.

Wann ist denn ein BRV verpflichtet den gefassten Beschluss eine Außenwirkung zu geben?

Sofort?? Nach 3 Tagen??? Nach 1 Woche????

Wo ist den sowas geregelt?

Gruß Heike

3.76402

Community-Antworten (2)

R
Rosenheimer

22.06.2007 um 13:51 Uhr

Hallo Heike,

wenn im Gremium ein Beschluß gefasst wurde, so wird das zum einem im Protokoll als Beschlussfassung protokolliert und ist damit bindend. Und der BRV ist letztendlich auch nur ein Mitglied des BR-Gremiums und kann daher nicht einfach einen Beschluß aufheben. Der BRV ist Sprachrohr des BR-Gremiums und hat die Beschlüsse des Gremiums durchzusetzen. Mehr nicht. Er ist NICHT der Chef des BR-Gremiums.

Um einen Beschluß aufzuheben, oder besser zu ändern, bedarf es wieder der Mehrheit der BR im Gremium über eine Beschlussfassung.

Wann die Beschlussfassung bekannt gegeben wird, sollte bereits in der Beschlussfassung definiert werden, sollte aber möglichst kurzfristig erfolgen, wobei hier auch "unverzüglich" ( ohne schuldhaftes Verzögern ) angewendet werden kann. Wobei das aber nicht wirklich eine Hilfe ist.

PS: Ich denke, ihr solltet über einen Wechsel des BRV nachdenken.

R
Rollie

22.06.2007 um 13:54 Uhr

Der BRV kann alleine einen Beschluss nicht aufheben. Er kann aber ggf., sofern der Beschluss noch keine Außenwirkung hat, den Punkt wieder auf die Tagesordnung setzen und neu beschließen lassen.

Wann ein Beschluß durch den BRV nach außen gelangt, kann in vielen Fällen im Rahmen des Beschlusses durch das Gremium festgelegt werden. In manchen Fällen sind seitens BetrVG allerdings Fristen vorgegeben (z.B. Kündigungen etc.) . Wenn hier der Beschluss seitens Betriebsrat nicht innerhalb der im Gesetz genannten Frist dem AG mitgeteilt wird, wird davon ausgegangen, das der Betriebsrat die Frist verstreichen läßt.

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