was mich interessiert, ist, wenn ein Beschluss gefasst wurde, kann der BRV diesen Beschluss doch nicht 2 Wochen aufheben und dann diesen mit Ersatzmitglieder neu behandeln.

Wann ist denn ein BRV verpflichtet den gefassten Beschluss eine Außenwirkung zu geben?

Sofort??
Nach 3 Tagen???
Nach 1 Woche????

Wo ist den sowas geregelt?

Gruß
Heike