Erstellt am 22.06.2007 um 10:32 Uhr von Angi1
Hallo BB,
schau Dir bitte mal den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz an.
Dort werden auch Abweichungen durch Tarifverträge ermöglicht. Habt Ihr einen solchen?
Ansonsten bekommst Du ab dem 22.1. Entgeltfortzahlung nach § 4.
MfG
Angi1
Erstellt am 22.06.2007 um 10:51 Uhr von Petrus
Ich schließe mich Angi an - für weitere Infos hilft googlen ("minusstunden" "krankheit")
Erstellt am 22.06.2007 um 11:51 Uhr von Dummi
@BB
Angi1 hat recht.
Und in §4 EntgeldfortzahlungsG steht auch, das die Stunden so berechnet werden , als wäre der AN gesund gewesen.
ZB Du arbeitest 4 Wochen in deinen Schichten soviele Mehrstunden, das du in der fünften Woche eine Freischicht hättest. Würdest du in den 4 Wochen krank, ändert sich nichts daran das du die vereinbarten Mehrstunden ansammelst. Und hättest in der fünften Woche eine Freischicht.
Nix mit ÜStunden abziehen.
Gruss
Oder sieht das jemand anders?
Erstellt am 22.06.2007 um 16:39 Uhr von BB
Hallo ,ich danke euch allen für die Antworten!!.Mit §4 Entgeltfortzahlungsgesetz habe ich mich schon beschäftigt,aber laut meinen Arbeitgeber stimmt es nicht??
Er/Sie meinen es gibt im Pflegedienst Sonderregelung?
Wenn mann Krank ist werden nur die Tourplan-Stunden berechnet...???Ich bekomme es auch schriftlich ,jetzt muß ich abwarten was kommt .Ich habe das Gefühl das es nicht stimmt ?