Erstellt am 21.06.2007 um 23:28 Uhr von Kölner
@crazy train
Wenn der AN einverstanden ist, geht alles. Vor allem ohne den BR!
Erstellt am 22.06.2007 um 08:54 Uhr von Heinz
wenn der Arbeitnehmer Tendenzträger ist, gehts auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers und ohne Zustimmung des BR. Ansonsten muss der AG zum Arbeitsgericht und ein Zustimmungsersetzungsverfahren beantragen.
Erstellt am 22.06.2007 um 16:29 Uhr von Crazy Train
Was ist denn bitte ein Tendenzträger?
Erstellt am 22.06.2007 um 18:11 Uhr von pirat
@crazy train
lies mal,
http://lexetius.com/2003,3462
Kündigung eines Tendenzträgers,
gibt es tatsächlich!