Verhinderungsgründe und Konsequenzen vom Fehlen auf BR-Sitzungen
Hallo Zusammen,
ich habe drei Fragen
1.) Ein BR-Mitglied hat die vorletzte BR-Sitzung geschwänzt (zuviel Arbeit). Er ist der Meinung, daß wenn keine interessante Themen auf der BR-Sitzung sind er wegbleiben könne. Er behauptet, daß hat er auf dem Seminar gelernt. Ich habe ihn dann gebeten mir (BRV) zu zeigen wo das steht. Habt ihr noch gute Argumente für mich um ihn zu überzeugen (Paragraph). Meiner Ansicht nach geht BR-Arbeit vor normaler Arbeit und wenn das alle machen würden könnte man ja keine sinnvolle BR-Arbeit mehr machen.
2.) Auf der Sitzung wo unser Kollege geschwänzt hat haben wir die Tagesordnung um einen Punkt (Anhörung) erweitert, da die Anhörung kurz vorher kam. Dies war auch allen !! vor der Sitzung bekannt. Die Alternative wäre gewesen kurzfristig eine zweite Sitzung einzuberufen, was ich aber aus Zeitmangel vermeiden wollte (wir haben viel zu tun). Ich bin mir bewusst, daß es ein Problem ist, wenn nicht alle BRM da sind (da die Zustimmung zur Anhörung aber klar war wird der AG kaum gegen diesen Beschluss was machen wollen). Allerdings meinte das fehlende BR-Mitglied es ginge gar nicht die Tagesordnung zu erweitern. Habt ihr auch hier für mich einen passenden Paragraphen? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
3.) Wir haben nächste Woche unser Monatsgespräch und eine Betriebsversammlung. Nun soll aber ein BRM die ganze Woche auf Dienstreise (Ausland), die Entscheidung dazu kam heute. Die Frage ist jetzt, ist die Dienstreise ein Verhinderungsgrund, so daß ich ein Ersatzmitglied zum Monatsgespräch dazu holen kann. In diesem Fall besonders wichtig, da das erste Ersatzmitglied im Urlaub (evtl. aber im Hause) ist. (Unser erstes Ersatzmitglied würde ich ganz frech mitnehmen, zumal er auch schonmal nachgerückt ist)
meik
Community-Antworten (6)
21.06.2007 um 22:26 Uhr
@meik
- Amtsenthebungsverfahren nach § 23 BetrVG...? Aber erst später.
- Tagesordnung kann nur einstimmig vom vollständigen BR-Gremium geändert werden
- Da muss man auch nicht vollzählig sein. Ist ja schließlich auch keine Pflichtveranstaltung wie die BR-Sitzungen.
21.06.2007 um 22:32 Uhr
Hallo Meik,
- ich würde in dem Fall nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es ist wichtig, dass ihr beschlussfähig in Eurem Gremium bleibt. Weise auf diese Problematik hin und gut is. Wenn es allerding einreißt, dass alle BR`s ihr Mandat nicht wahrnehmen musst du auch mal ein Machtwort sprechen und mit der Möglichkeit winken, über dieses Verhalten die Wähler zu informieren.
- Kölner hat ( wie fast immer) recht
- zum Monatsgespräch laden wir keine Ersatzmitglieder, da dort auch keine Beschlüsse getroffen werden
22.06.2007 um 00:46 Uhr
Die Frage ist jetzt, ist die Dienstreise ein Verhinderungsgrund, so daß ich ein Ersatzmitglied zum Monatsgespräch dazu holen kann.
Nein, ist kein verhinderungsgrund. Er ist regulär einzuladen, BR-V ist ohnehin angehalten, Anstrengungen zu unternehmen, die BRM einzuladen, und zwar so rechtzeitig, dass der (auf Dienstreise befindliche) selbst rechtzeitig entscheiden kann, ob er teilnimmt oder nicht. Dazu muss er die Dienstreise unter- bzw. abbrechen, Zusatzkosten gehen zu lasten der Firma.
Es ist doch logisch, sonst könnte der AG ja immer die Teilnahme derart steuern, dass er bei anstehenden Sitzungen mit wichtigen Themen die ihm nicht genehmen AN gezielt zu diesem Termin auf Dienstreise schickt .... kann ja wohl nicht sein ...
22.06.2007 um 01:27 Uhr
@jugo Soooo einfach ist das nicht!
22.06.2007 um 08:50 Uhr
jugo, unter § 25, BetrVG, führt Däubler in RN 16 die Dienstreise als Verhinderungsgrund explizit an. Und irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass dem AG die Kosten für einen Rückflug zur BR Sitzung nicht zugemutet werden können...
meik, m.E. spricht nichts gegen eine Teilnahme des EBRM, wenn es vorher eine Ladung zur nächsten BR Sitzung erhält (diese wird gemeinhin vom ArbG als Beweis für die Vertretung anerkannt).
22.06.2007 um 10:01 Uhr
@meik zu 1, Ein BR-Mitglied hat die vorletzte BR-Sitzung geschwänzt (zuviel Arbeit). Er ist der Meinung, daß wenn keine interessante Themen .....
Der BRM hat das nicht zu entscheiden sondern seiner Pflicht nachzugehen. Sonst hat er im BR nichts zu suchen.
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