Übernahme, auch wen ich Amt JAV niederlege ?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Übernahme. Ich wurde bei der JAV-Wahl zum Ersatzmitglied gewählt, bin aber duruch ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes nachgerückt. Durch interne Probleme will ich meine Tätigkeit in der JAV niederlegen. Habe ich einen Übernahmeanspruch ?
MFG Sascha
Community-Antworten (2)
21.06.2007 um 23:09 Uhr
Sascha, wenn Du das Amt als ordentliches JAV bekleidet hast, dann müsste m.E. der Abs.3 des § 78a, BetrVG gelten
22.06.2007 um 15:05 Uhr
Hallo Sascha,
im Fitting zu § 78a RN 10 " Ein vorzeitig aus der Arbeitnehmervertretung (JAV ) ausgeschiedener Azubi unterliegt dieser Vorschrift, wenn das Ausbildungsverhältnis innerhalb eines Jahres nach seinem persönlichen Ausscheiden endet."
MfG Angi1
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