Hallo,

ich habe eine Frage zur Übernahme. Ich wurde bei der JAV-Wahl zum Ersatzmitglied gewählt, bin aber duruch ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes nachgerückt. Durch interne Probleme will ich meine Tätigkeit in der JAV niederlegen. Habe ich einen Übernahmeanspruch ?

MFG Sascha