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Wie sollte BRV EBMs informieren.

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MrBlobby
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Forumsteilnehmer,

eine Frage zu einer Fallkonstellation.

Betriebsratsvorsitzender setzt kurzfristig eine Sitzung an und läd alle per eMail ein. Nachweislich ist ein BRM krank und es muss ein EBRM geladen werden. Dieser wird einen Tag vorher per eMail informiert. Als EBM ist man aber im regulären Arbeitsprozess integriert so das man sein eMail-Postfach nicht aller Stunden prüfen kann da Arbeitsplatz ohne PC. EBM reicht Beschwerde ein warum bei kurzfristigen Sitzungen nicht telefonisch informiert wird. BRV antwortet das es keine gesetzliche Form gibt die dies vorschreibt.

Wie seht ihr hier die rechtliche Situation und wie würdet ihr in so einem Falle handeln da nach meiner Ansicht hier das EBM zwar die Ladung per eMail einen Tag vorher erhalten hat aber nicht die Möglichkeit hat 24 h sein eMail-Postfach zu überwachen.

vorab vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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samira

16.02.2019 um 18:31 Uhr

Die rechtliche Form heißt "rechtzeitig" einladen. Und wenn schon fest steht, dass schon einer fehlt, ist dann das Ersatzmitglied einzuladen und nicht tagelang zu warten.

Wenn die Sitzung aber kurzfristig ist, kann rechtzeitig eben auch kurzfristig sein.

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Moreno

16.02.2019 um 23:01 Uhr

Na der BRV muss ja wohl nicht hinter den Ersatzmitglieder hinterher telefonieren. Die Einladung per Mail reicht sollte aber natürlich möglichst zeitnah an der Absage des BRM erfolgen.

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MrBlobby

17.02.2019 um 10:09 Uhr

Vilen Dank für eure bisherigen Antworten. Leider habe ich wohl den Kern meiner Frage nicht richtig dargestellt. Das Problem was sich hier ergibt ist die zeitnahe Information. EBRM arbeitet in Wechselschicht und schaut einmal zu Schichtbeginn in das eMailfach. Die Einladung erfolgte am bsp Dienstag 11:00 Uhr mit Sitzungsbeginn Mittwoch 11:00 Uhr. EBRM beginnt seine Spätschicht am Mittwoch um 15:00 Uhr und schaut vorher ins Postfach und stellt fest das eine kurzfristige Sitzung stattgefunden hat. EBRM moniert beim BRV das er keine Kentniss von der Einladung hatte da diese einen Tag vorher also Mittags verschickt worden ist und erst gelesen werden konnte am Mittwoch 15:00 Uhr wo die Sitzung bereits vorbei war. EBRM fragt BRV ob es nicht möglich gewesen wäre bei solch kurzfristigen Einladungen dem EBRM dies telefonisch mittzuteilen. BRV antwortet das es keine gesetzliche Form dafür gibt und das die Ladung ordentlich erfolgt ist da dies in der Sitzung durch die anwesenden BRM´s bestätigt worden ist. Ich hoffe ich konnte nun das Problem etwas eingrenzen.

vorab vielen Dank

N
nicoline

17.02.2019 um 12:57 Uhr

MrBlobby ich bin der Auffassung, dass der BRV sich hier zwar vom Gesetz her nicht unbedingt einen Fehler vorwerfen lassen muss, es spricht aber absolut gar nichts dagegen, auch im BR eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu praktizieren. Ich gehe davon aus, dass der BRV um die Zugangsprobleme zum PC weiß (wenn nicht, muss das mal im Gremium besprochen und ggf. geändert werden) und deshalb kann man von ihm erwarten, dass er die EBRM bei so einer kurzfristigen Ladung auch telefonisch informiert. Andererseits müssen gerade auch EBRM wissen, dass sie u.U. seeehr kurzfristig geladen werden müssen und sich auch darum bemühen, möglichst oft, ggf. etwas öfter als hier praktiziert, ihr Postfach zu kontrollieren.

B
BRHamburg

18.02.2019 um 10:39 Uhr

Ich stimme hier Nicoline zu. Der BRV muss einen Weg wählen der nach hoher Wahrscheinlichkeit sicher steht das die EBRM die Einladung auch lesen. Und die EBRM müssen ihren Teil dazu beitragen und vieleicht öfter mal in ihre Mails schauen .

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