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Brillenersatz - weil Milchzuckerkristalle Brillen zerkratzen?

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diomedes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bin BRV in einem Lactoseverarbeitendem Betrieb. Folgender Sachverhalt: einige Brillen tragende Kollegen beschwerten sich darüber, das die Milchzuckerkristalle Ihre Brillen zerkratzt hätten. Wenn dem so ist, was noch geprüft werden muss, kann ich ,,Brillenersatz'' vom AG fordern? Habe schon wie ein Wilder gegoogelt, finde nix!!! Hat jemand nen Tip wo ich mich zu diesem Thema schlau lesen kann???

bis dahin, und vielen Dank für Eure Hilfe...

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

21.06.2007 um 16:18 Uhr

Hallo Der AG ist dann für die Brillenschäden haftbar, wenn Gefahren für Beschäftigte ausgehenund die Sicherheitsvorschriften wie z.B. das Tragen von Schutzbrillen beachtet wurde.
Dazu hat der AG auch eine Haftpflichtversicherung die das bezahlen wird. BGB Zivilrecht. Für die Zukunft muss für geeignete Sehhilfen/ schutzbrille vorgesorgt werden, siehe auch Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz

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DocPille

21.06.2007 um 16:37 Uhr

Hi, BGB §670 wird hier zu Buche schlagen,habe hier auch ein Urteil für Dich:

Ein Arbeitnehmer hat in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf Ersatz von Schäden, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen. Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

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diomedes

21.06.2007 um 22:39 Uhr

ich danke Euch !!!

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