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Mitbestimmung bei Firmenevents?

S
Schlaupi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? In wie weit hat der Betriebsrat bei Firmenveranstaltungen (Events) ein Recht auf Mitbestimmung? Letztes Jahr gab es bei so einer Veranstaltung eine Verletzte. Wir wollen das sich sowas nicht wiederholt. Wenn wir ein Mitbestimmungsrecht haben. Auf was bezieht sich das alles. Vielen Dank für die Hilfe. VG Schlaupi

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

21.06.2007 um 15:42 Uhr

Hallo Schlaupi Ganz direkt auf „Events“ bezogen sehe ich eigentlich keine Mitbestimmung, dazu müsste man mehr wissen. Ist das Event während der Arbeitszeit ? Ist die Teilnahme Pflicht oder in der Freizeit oder „privater Charakter“? Warum gab es Verletzte ? Wurden Sicherheitsvorschriften eingehalten ?

S
schlaupi

21.06.2007 um 15:47 Uhr

Es ist ein Event wärend der Arbeitszeit. Es sind Besprechungen und Tagung verbunden mit Freizeitgestaltungen. Verletzte gab es weil eine sportliche aktion durchgeführt wurde obwohl wir alle untrainiert sind. (Bänderriss beim Fussballspiel) Die Teilnahme ist pflicht.

Vielen Dank

F
Frosch

21.06.2007 um 17:16 Uhr

Quark, wenn sie nicht gerade n Profi - Vertrag bei nem Fußballverein unterschrieben hat ist Fußball mit Sicherheit keine Pflicht. Ebensowenig Gummihopse, Stangenklettern und Eierlaufen. Der AG darf nur zu dem verpflichten, was auch im Arbeitsvertrag steht. Was das Recht auf Mitbestimmung angeht habe ich da so meine Zweifel. Was genau wolltet ihr denn mitbestimmen? Wer teilnehmen darf und wer nicht?

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