Erstellt am 21.06.2007 um 11:14 Uhr von Hapezo
Hallo Bille,
dies ist nicht zwingend vorgeschrieben aber um eine ordentliche BR Arbeit durchführen zu können sollte der BR seinen Freistellungsanspruch überlegen. Profitieren könnten dadurch Belegschaft und BR.
Erstellt am 21.06.2007 um 11:25 Uhr von Heinz
Hallo Bille,
natürlich kommt es auch auf die Betriebsgröße an. das BtrVG sieht ja erst bei einer Größe von 200 eine Freistellung vor und ab 501 die zweite. Wenn man in einem Betrieb arbeitet, der 230 Mitarbeiter hat und sich keiner findet, der sich freistellen lassen will, ist das glaub ich noch vertretbar. Wenn man aber in einem Betrieb mit 400 Kollegen arbeitet und sich keiner freistellen lässt, macht sich der Betriebsrat ziemlich lächerlich!
Erstellt am 21.06.2007 um 14:36 Uhr von Afrodite
Hallo Hapezo,
es soll natürlich auch Betriebsräte geben, die vorsichtig beim Chef anfragen: " wenn wir auf unsere Freistellung verzichten, was kriegen wir denn dann dafür?" Davon würde dann nur der Betriebsrat profitieren.
Erstellt am 21.06.2007 um 16:23 Uhr von Lotte
Afrodite,
jeden Montag ein Eis ;-)
Bille,
wenn man sich wählen lässt, dann sollte man schon wissen, auf was man sich einlässt...
Ihr könnt doch auch Teilfreistellungen vornehmen, aber Euer Auftrag ist m.E. eindeutig.
Erstellt am 21.06.2007 um 20:37 Uhr von sphinx
@Bille,
bei 9 BRM sieht der Gesetzgeber m.E. eine Vollzeitstelle ( vermutlich 40 Std/ W) als Richtschnur für Freistellungen vor.
Warum wollt ihr darauf verzichten?
Der Gesetzgeber hat sich wohl was dabei gedacht und zwar häufig genug nur das Mindestmass des Erforderlichen.
Wie Lotte schon sagte, ihr könnt die Zeit auch auf Halbtagskräfte aufteilen.
Wenn ihr verzichtet schränkt ihr euch m.E. selbst ein.
- Na ja, dann muss es der AG nicht mehr. ;-)