billig hotel
Darf der AG eine gunstiger hotel vor schrieben beim BR schlung wenn den hotel inder nahe ist
Community-Antworten (1)
18.02.2019 um 10:55 Uhr
Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 28. März 2007, 7 ABR 33/06:
[...]Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann die Notwendigkeit der Übernachtung in dem Tagungshotel nicht allein mit den Besonderheiten von Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG begründet werden. Es ist ohne Darlegung von besonderen Umständen nicht als erforderlich i. S. d. § 40 Abs. 1 BetrVG anzusehen, dass das Betriebsratsmitglied auch in dem Hotel übernachtet, in dem die Schulung stattfindet. Zwar trifft es nach Kenntnis des Senats zu, dass bei Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG der Gedanken- und Erfahrungsaustausch über die Betriebsratsarbeit unter den Seminarteilnehmern nach Beendigung des eigentlichen Seminarprogramms fortgesetzt wird. Dies macht eine Übernachtung des Betriebsratsmitglieds in dem Tagungshotel jedoch selbst dann nicht erforderlich, wenn auch der sich an die Beendigung des Seminarprogramms anschließende Austausch in den Räumen des Tagungshotels stattfindet. An der Teilnahme an diesen Zusammentreffen ist das Betriebsratsmitglied nicht gehindert, wenn es an einem anderen, entweder fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Hotel am Tagungsort übernachtet. Es ist von dem insoweit darlegungspflichtigen Betriebsrat oder dem beteiligten Betriebsratsmitglied nicht dargetan worden, dass für den Beteiligten zu 3) eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit in W nicht zur Verfügung gestanden hat. [...]
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