Mitarbeiterin einer Tochter-GmbH übernimmt Tätigkeiten für die Holding
Wir sind kommunaler Arbeitgeber mit insgesamt vier GmbH´s. Nun möchte der AG eine Mitarbeiterin der Tochter-GmbH (kein Betriebsrat) in die Büroräume der Haupt-GmbH versetzen aber diese nicht dort anstellen (wird als Umschulung deklariert). Sie wird allerdings dort auch Tätigkeiten für die anderen GmbH´s übernehmen die der Mitbestimmung unterliegen. Hat jemand Erfahrung in solch einem Fall? Ist dies Mitbestimmungspflichtig da auch für die Holding gearbeitet wird (hier ist ein Betriebsrat vorhanden)?
Community-Antworten (1)
18.02.2019 um 10:38 Uhr
Für den BR wäre es ja dann eine Einstellung (§ 99BetrVG)
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