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Angekündigte Krankheit - Abmahnung ?

C
Carlos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich habe momentan einen Fall einer vom AN angekündigten Krankheit. Von unserer Personalabteilung wird eine Abmahnung vorbereitet. Mich würde von BR Seite aus interessieren, ob es hier ein Formblatt mit den entsprechenden Rechtsvorschriften gibt. Es wäre nett, wenn ihr mir das zuschicken würdet. Oder um entsprechende Hinweise wo ich was passendes finden kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.

carlos

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

20.06.2007 um 20:23 Uhr

@carlos Formblatt wofür?

Ich könnte mir vorstellen, dass der AN in anderen Betrieben sogar fristlos gekündigt bekäme. Mit einer Abmahnung ist er gut bedient. Der BR hat damit nix zu tun!!

J
JoK

20.06.2007 um 20:43 Uhr

Hallo Kölner, Du schriebst:

ch könnte mir vorstellen, dass der AN in anderen Betrieben sogar fristlos gekündigt bekäme.

"Die letzte Untersuchung deutet darauf hin, dass ich an einer schweren Krankheit leide und deswegen voraussichtlich naechste Woche arbeitsunfaehig bin!" wuerdest Du als Kuendigungsgrund ansehen? ;->

Ohne weitere Erlaeuterung des Sachverhaltes wuerde ich Deine pauschale Aussage nicht unterschreiben ...

Der BR hat damit nix zu tun!!

Hier stimme ich Dir grundsaetzlich zu.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

K
Kölner

20.06.2007 um 20:56 Uhr

@JoK Spitzfindig...soso. Aber Du hast natürlich recht: Ich bin von einer trotzigen, patzigen Antwort eines AN ausgegangen, der dem AG im Affekt sagt, dass er sich für morgen "einen gelben Schein hole"!

B
baccus

20.06.2007 um 20:58 Uhr

@carlos, ....einer vom AN angekündigten Krankheit. Welche Krankheit? Könnte das auch eine Operation sein?

J
JoK

20.06.2007 um 21:28 Uhr

Hallo Koelner, Du schriebst:

Spitzfindig...soso.

Wie konntest Du nur meinen zweiten Vornamen erraten ;-)

Aber Du hast natürlich recht: Ich bin von einer trotzigen, patzigen Antwort eines AN ausgegangen, der dem AG im Affekt sagt, dass er sich für morgen "einen gelben Schein hole"!

Das waere - auch meiner Meinung nach - sicherlich eine naheliegende Interpretation. Gleichwohl muesste hier noch ein wenig Hintergrundinformation vermittelt werden.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

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