Unbefristete Übernahme (JAV Vorsitzende) auch nach einer Zusage für 1 Jahr?
Hallo,
ich beende nächstes Jahr meine Ausbildung (31.08.08) als Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst. Als JAV Vorsitzende wurde mir und dem anderem Azubi zugesagt, für 1 Jahr übernommen zu werden. Jedoch habe ich auch erfahren, dass man einen Antrag 3 Monate vor Beendigung stellen muss, um unbefristet übernommen zu werden. Gilt dies denn auch, wenn man einen Arbeitsvertrag für 1 Jahr schon zugesagt bekommen hat. Ebenfalls wurde mir in der Personalstelle zugesagt, dass man heutzutage nicht mehr unbefristet übernommen werden muss...
Community-Antworten (5)
20.06.2007 um 19:48 Uhr
Tja...die Personalabteilung bei uns jammert unserer JAV ebenfalls immer die Ohren voll, das sie derartige Übernahmen personell nicht hinbekommt, kein Platz wäre etc... In diesem Fall greift aber ganz eindeutig der § 78a des BetrVG, der ja verhindern soll, dass Azubis in betriebsverfassungsrechtlicher Tätigkeit(JAV) nicht in ein Arbeitsverhältniss über nommen werden! Den Antrag aus Abs. 2 müsstest du stellen, wenn dein AG dir mitteilt, dass er dich nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss übernehmen will. Da dir nur ein Vertrag für ein Jahr angeboten wurde, ist dieser Wille scheinbar ja nicht gegeben! Jetzt solltest du auf jeden Fall eine Weiterbeschäftigung innerhalb der letzten drei Monate fordern(also erst ab 31.05.08)! Nicht vorher, da der Antrag erst dan gültig ist! Diese Frist ist zwingend einzuhalten(BAG-Urteil)! Also schriftlich fordern und dann gehts los! Das Arbeitsverhältniss muss Vollzeit sein, unbefristet und an deinen Abschluss anknüpfend. Ein befristeter Vertrag, der unterzeichnet wird, obwohl du den Übernahmeantrag ind er Frist gestellt hast, ist sachwidrig und damit unwirksam!!!
Aber eigndlich sollte das kein Problem sein. Bei meiner Übernahme war es genau so, mir wurde ein Jahresvertrag angeboten, bis zum Ende, dann gabs doch den unbefristeten.... Und es wird definitiv immer unbefristet übernommen!!!!
Viel Glück
21.06.2007 um 09:12 Uhr
ich muss noch dazu sagen, dass wir im öffentlichem Dienst das Personalvertretungsgesetz anwenden! Weißt du denn darüber bescheid?
21.06.2007 um 18:42 Uhr
§9 BPersVG (http://bundesrecht.juris.de/bpersvg/)
BTW: Google ist schon erfunden...
22.06.2007 um 22:05 Uhr
Hallo Petrus, Du schriebst:
§9 BPersVG (http://bundesrecht.juris.de/bpersvg/)
nicmac schrieb nicht, ob er|sie bei einer Bundesbehoerde beschaeftigt ist. Bei Landesbehoerden und Kommunen koennten durchaus abweichende landesrechtliche PVG zur Anwendung kommen.
BTW: Google ist schon erfunden...
Das stimmt ;-)
Mit kollegialen Gruessen Joachim
13.07.2007 um 22:06 Uhr
Hallo nicnac!
Also ich kann nur vom NPersVG sprechen, da heisst es in §58 Abs. 2: Verlangen die in Abs. 1 genannten Auszubildenden (JAV-Mitglieder) innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Berufsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen den Auszubidenden und dem Arbeitgeber im Anschluss an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Also schriftlichen Antrag an den AG stellen und abwarten ;) Bei uns war es in der Vergangenheit so, dass der AG eine Klage angedroht oder eingereicht hat, allerdings immer rechtzeitig zurückgezogen hat und die AN unbefristet eingestellt hat.
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