Muss Nebengewerbe dem BR gemeldet werden?
Hallo, der Betriebsrat hat etwas läuten hören, dass eine Kollegin sich mit einem Geschäftsführer von uns (unser Laden hat finanzielle Probleme) zusätzlich selbständig gemacht hat. Der Rest der Geschäftsleitung hat wohl zugestimmt. Müsste das auch dem BR gemeldet werden? Wir wissen nicht, um was für eine Nebentätigkeit es sich bei den beiden handelt, finden es aber höchst merkwürdig, dass so ein Geheimniss daraus gemacht wird. Ich danke euch, für eure Hilfe. Klausl
Community-Antworten (5)
20.06.2007 um 15:25 Uhr
@klausl Muss nicht. Aber es ist doch mehr als einfach herauszubekommen, was die beiden machen...
21.06.2007 um 17:28 Uhr
Lieber Kölner, für einen Tip wär ich sehr dankbar, normale "Spionage" hat uns nicht weitergebracht. Gruss Klausl
21.06.2007 um 17:45 Uhr
Öh, was geht hier ab ? normale "Spionage" hat uns nicht weitergebracht.
Interesant ich nenne das eine Kollegin fragen! Nichts leichter als das! Oder?
21.06.2007 um 18:57 Uhr
@Klausel Vielleicht findet ihr die beiden ja im Handelsregister? Gruss
21.06.2007 um 19:08 Uhr
@Klausl Der Tip von Dummi ist für GmbH's u.ä. sehr empfehlenswert.
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