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Muss Nebengewerbe dem BR gemeldet werden?

K
KlausL
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der Betriebsrat hat etwas läuten hören, dass eine Kollegin sich mit einem Geschäftsführer von uns (unser Laden hat finanzielle Probleme) zusätzlich selbständig gemacht hat. Der Rest der Geschäftsleitung hat wohl zugestimmt. Müsste das auch dem BR gemeldet werden? Wir wissen nicht, um was für eine Nebentätigkeit es sich bei den beiden handelt, finden es aber höchst merkwürdig, dass so ein Geheimniss daraus gemacht wird. Ich danke euch, für eure Hilfe. Klausl

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

20.06.2007 um 15:25 Uhr

@klausl Muss nicht. Aber es ist doch mehr als einfach herauszubekommen, was die beiden machen...

K
KlausL

21.06.2007 um 17:28 Uhr

Lieber Kölner, für einen Tip wär ich sehr dankbar, normale "Spionage" hat uns nicht weitergebracht. Gruss Klausl

P
pirat

21.06.2007 um 17:45 Uhr

Öh, was geht hier ab ? normale "Spionage" hat uns nicht weitergebracht.

Interesant ich nenne das eine Kollegin fragen! Nichts leichter als das! Oder?

D
Dummi

21.06.2007 um 18:57 Uhr

@Klausel Vielleicht findet ihr die beiden ja im Handelsregister? Gruss

K
Kölner

21.06.2007 um 19:08 Uhr

@Klausl Der Tip von Dummi ist für GmbH's u.ä. sehr empfehlenswert.

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