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Verweigerung Urlaub

M
Mangas
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, mein AG verweigert mir meinen Urlaub über den Monatswechsel, aufgrund dass sonst niemand die Abrechungen macht. Ist das zulässig? Bisher keine treffenden Gründe gefunden, die mir meinen Urlaub verweigern könnten.

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Community-Antworten (5)

K
krambambuli

16.02.2019 um 09:27 Uhr

Was wäre, wenn du krank wirst? Wer macht dann die Abrechnung?

M
Moreno

16.02.2019 um 10:45 Uhr

Das stimmt aber natürlich kann der AG den Urlaub verweigern. Dann wäre der Betriebsrat oder das Arbeitsgericht die Stellen wo man sich wehren kann.

P
Pjöööng

16.02.2019 um 11:46 Uhr

Wennman der einzige Lohnbucchalter ist, dann dürfte es sich dabei in der Tat um dringende betriebliche Gründe handeln. Der Vergleich mt Krankheit ist unzulässig weil Arbeitsunfähigkeit unabwendbar fürden Arbeitgeber ist.

S
samira

16.02.2019 um 18:34 Uhr

Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Vielleicht mal im Ausnahmefall - aber als Dauerproblem? Da könnte ja ein Buchhalter nie zusammenhängenden Urlaub machen.

P
Pjöööng

16.02.2019 um 19:05 Uhr

BUrlG § 7: "(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

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