Verweigerung Urlaub
Hallo, mein AG verweigert mir meinen Urlaub über den Monatswechsel, aufgrund dass sonst niemand die Abrechungen macht. Ist das zulässig? Bisher keine treffenden Gründe gefunden, die mir meinen Urlaub verweigern könnten.
Community-Antworten (5)
16.02.2019 um 09:27 Uhr
Was wäre, wenn du krank wirst? Wer macht dann die Abrechnung?
16.02.2019 um 10:45 Uhr
Das stimmt aber natürlich kann der AG den Urlaub verweigern. Dann wäre der Betriebsrat oder das Arbeitsgericht die Stellen wo man sich wehren kann.
16.02.2019 um 11:46 Uhr
Wennman der einzige Lohnbucchalter ist, dann dürfte es sich dabei in der Tat um dringende betriebliche Gründe handeln. Der Vergleich mt Krankheit ist unzulässig weil Arbeitsunfähigkeit unabwendbar fürden Arbeitgeber ist.
16.02.2019 um 18:34 Uhr
Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Vielleicht mal im Ausnahmefall - aber als Dauerproblem? Da könnte ja ein Buchhalter nie zusammenhängenden Urlaub machen.
16.02.2019 um 19:05 Uhr
BUrlG § 7: "(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
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